Neue Handgepäck-Regelungen der EU

Flüssigkeiten bedingt erlaubt.

Die EU erlässt per 1. November neue Sicherheitsvorschriften bezüglich Handgepäck im Flugverkehr. Erlaubt werden pro Behälter 100ml Flüssigkeit, insgesamt muss die Menge in einem durchsichtigen 1 Liter-Sack Platz finden. Zahnpasta, Parfum oder Deodorant gehören zu den erlaubten Flüssigkeiten. Die neu festgelegte Maximalgrösse für Handgepäck beträgt 56x45x25cm. Die Einführung dieser Regelung wird noch bestimmt.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz diese EU-Regelungen übernimmt.