Neue Zollbestimmungen an Flughäfen

Einfuhrverbot für Lebensmittel tierischer Herkunft von ausserhalb der EU ab Juli in Kraft. Sonderregelung für Fischer/Jäger.

Unique (Flughafen Zürich AG) weist darauf hin, dass ab 1. Juli 2007 die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht-EU-Ländern verboten ist. Betroffen sind Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven). Einzig eine Tagesportion Säuglingsnahrungsmittel und medizinische Spezialprodukte können mitgeführt werden.

Fischer und Jäger können bis 31. Dezember 2007 selbst gefangenen Fisch respektive selbst erlegtes Wild bis 50 kg einführen. Vorbehalten bleiben Einfuhrverbote. Die Waren sind dem Zoll unter Vorlage einer Fischereilizenz/Jagdpatent anzumelden. Ab 1. Januar 2008 ist die Einfuhr nur noch zu Bedingungen für gewerbsmässigen Import möglich.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) wollte die Regelung ursprünglich schon ab Juli in Kraft treten lassen, doch der Widerstand aus Kreisen von Fischern (darunter auch Reiseveranstalter wie der Fishermen Travel Club; TRAVEL INSIDE berichtete darüber) und Jägern machte eine Verschiebung nötig.