Neues Urteil zur Trinkgeld-Frage

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Preisangaben für Kreuzfahrten das Service-Entgelt beinhalten müssen.

Eine Ausschreibung in Deutschland für eine Kreuzfahrt, bei der beim Ab-Preis der Hinweis «zzgl. Service-Entgelt» aufgeführt wurde, brachte den Stein ins Rollen: Wie «obligatorisch» sind Trinkgelder auf Kreuzfahrtschiffen eigentlich, und was heisst das für die Preisangabe? Nach unterschiedlichen Urteilen deutscher Gerichte hat sich nun der deutsche Bundesgerichtshof mit dem Thema befasst und kommt gemäss «FVW» zum Schluss, dass zuvor feststehende obligatorische Trinkgelder nicht separat angegeben werden dürfen, sondern in den Endpreis gehören. Das Service-Entgelt stehe von Beginn weg fest, stelle also keinen variablen Faktor dar. Dieses Urteil dürfte zur Folge haben, dass die Reedereien deutlicher als bis anhin bei ihren Angaben zu den Trinkgeldern darauf hinweisen werden, dass es sich dabei um «Empfehlungen» und nicht um einen obligatorischen Preisbestandteil handelt.