Reisebranche muss kranke Passagiere nicht melden

Das Bundesamt für Gesundheit korrigiert Gerüchte im Vorfeld der Volksabstimmungen.

Am 22. September stimmen die Schweizer Bürger über die Revision des Epidemiengesetzes (EpG) ab. Die Totalrevision soll eine zeitgemässe Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gewährleisten sowie zu einer verbesserten Bewältigung von Krankheitsausbrüchen mit grossem Gefährdungspotenzial für die öffentliche Gesundheit beitragen.

Keine Angst, TRAVEL INSIDE begibt sich nicht in den politischen Journalismus. Im Vorfeld der Abstimmung haben aber Gegner der EpG-Revision auf den Artikel 60 des EpG hingewiesen, laut welchem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein elektronisches Informationssystem einrichten werde, in welchem Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen gespeichert und mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft werden. Datenschutz-Bedenken wurden deswegen erhoben.

Von einer generellen Datensammlung inklusive Reisetätigkeiten von Personen kann aber nicht die Rede sein, hält Daniel Koch vom BAG auf Nachfrage von TI fest: «Bestimmend ist nicht das EpG, sondern die Meldeverordnung. Diese besagt, dass Ärzte oder Spitäler bei unmittelbarem Handlungsbedarf im Falle von schlimmen, infektiösen Krankheiten Meldungen machen müssen, nicht aber die Reisevermittler. Reisen sind grundsätzlich auch weiterhin nicht meldepflichtig. Informationen über Reisen bestimmter Personen holt das BAG ausschliesslich auf Anraten von Ärzten ein. Es gibt pro Jahr in der Regel aber nur 2-3 Fälle, wo ein Reiseverlauf rekonstruiert werden muss. Für Unternehmen aus der Reisebranche ändert sich durch die neue Gesetzgebung nichts.»