Schengenstaaten prüfen vereinfachtes Visum für Nicht-EU-Bürger

Damit sollen vermehrt Touristen und Geschäftsleute aus wichtigen Ländern wie China und Russland zu einer Reise in den EU-Raum animiert werden.

Am Dienstag hat die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf für die Bildung einer neuen Visumskategorie unterbreitet. Diese soll die Einreise in den Schengenraum für bis zu einem Jahr vereinfachen. Diese Initiative hat zum Ziel, mehr Touristen und Geschäftsleute aus aller Welt in den Schengenstaat zu locken: 17 Mio. Menschen hatten 2013 einen Antrag auf ein Visum für die EU gestellt, aber rund 6,6 Mio. darunter verzichteten aufgrund des aufwändigen Visumverfahrens letztlich auf eine Einreise.

Inhalte des Gesetzesvorschlags sind etwa die Verkürzung der Frist, innert welcher die Behörden über ein Visum entscheiden müssen (von 15 auf 10 Tage), eine Simplifizierung des Antragsformulars oder die Möglichkeit, Anträge auch Online zu stellen. Ferner sollen an Grenzen teilnehmender Schengenstaaten künftig auch Kurzzeit-Visa für bis zu 15 Tage vergeben werden. Geplant ist zudem ein «Rundreise-Visum», mit dem sich ein Reisender ein Jahr lang im Schengen-Raum aufhalten darf, wobei er in einem Staat maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten bleiben darf.

Die bisherigen Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus. Einerseits freuen sich europäische Politiker über positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Tourismus, andererseits wird auch vor Missbrauch der gelockerten Regelungen gewarnt und von «Tourismusförderung auf Kosten der Sicherheit» geredet.

Am meisten Wachstum verspricht man sich von Reisenden aus China, Indien, Russland, Saudi-Arabien oder Südafrika, welche die wichtigsten Nutzniesser wären. Zur Erinnerung: Bürger aus den USA, Kanada, Australien und einigen wenigen anderen Nicht-EU-Staaten geniessen bereits visumsfreie Einreisen in den Schengenraum.

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber auch zum Schengen-Raum und wird sich folglich auch zum Gesetzesvorstoss äussern müssen. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen letztlich über die Neuregelungen entscheiden. Dieser Prozess wird im Herbst, nach den Europawahlen, beginnen.