Schweiz und Südafrika unterzeichnen Luftverkehrs-Abkommen

Öffnung des Flugverkehrs zwischen den Partnerstaaten unter Federführung des BAZL erreicht.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Doris Leuthard, hat heute in Südafrika zwei Abkommen unterzeichnet: Eines zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und eines betreffend dem revidierten Luftverkehrsabkommen.

Mit dem Luftverkehrsabkommen, das Leuthard mit Jeffrey Radebe, dem südafrikanischen Transportminister, unterzeichnete, wird der Luftverkehr zwischen den beiden Ländern liberalisiert. Die wichtigsten Neuerungen des Abkommens sind aus Schweizer Sicht: Erstens kann in Zukunft nicht nur je eine Fluggesellschaft das jeweils andere Land anfliegen; diese Möglichkeit steht auch anderen Gesellschaften offen. Zweitens können die Fluggesellschaften neu sämtliche Flughäfen im anderen Land anfliegen. Drittens sind nicht mehr die Eigentumsverhältnisse der zwischen Südafrika und der Schweiz verkehrenden Fluggesellschaft ausschlaggebend, sondern der Umstand, dass die Gesellschaft ihren Hauptsitz in einem der beiden Länder hat (Principle Place of Business).

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika wurde unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgehandelt und ersetzt das Abkommen von 1959. Es muss vor der Inkraftsetzung durch den Bundesrat genehmigt werden.