Schweizer Parlament droht Airlines mit Bussen

Für die Beförderung von Passagieren ohne gültige Reisepapiere sollen Fluggesellschaften künftig zur Kasse gebeten werden.

Zwischen 2010 und 2013 haben die Flughafenbehörden jährlich rund 1000 Personen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigern müssen. In keinem Fall sei die jeweilige Fluggesellschaft gebüsst worden – obwohl eigentlich die Airlines keine Passagiere in die Schweiz transportieren dürfen, denen die nötigen Papiere fehlen. So kam es laut SDA in den letzten fünf Jahren zu 25 Strafverfahren gegen 13 Fluggesellschaften, aber in keinem einzigen der Fälle konnte sich das Bundesamt für Migration durchsetzen.

Nun hat die Vereinigte Bundesversammlung während ihrer Frühlingssession gestern den Diskussionspunkt «Ausländergesetz. Änderung. Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme» behandelt. Der Ständerat hat ohne Gegenstimmen entschieden, dass künftig die Behörden nur noch nachweisen müssen, dass das Unternehmen einen Passagier ohne nötige Papiere befördert hat. Kann die Airline nicht nachweisen, dass es alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, damit nur Personen mit Reisedokumenten befördert werden, muss es eine Busse bezahlen. Die Rede ist von CHF 4000 pro Person. Bei schweren Fällen soll die Belastung CHF 16’000 pro Person betragen. Bei leichten Verstössen könnte von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen werden.

Weitere Gesetzesanpassungen betreffen das Informatiksystem für Passagier-Informationen. Das Bundesamt für Migration kann von Fluggesellschaften für ausgewählte Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten vor dem Abflug die Übermittlung von Passagierdaten verlangen. Bisher genügten die Rechtsgrundlagen nicht, um das dafür entwickelte Informatiksystem in der Praxis einzusetzen. Der Nationalrat muss über die Gesetzesänderung noch abstimmen.