Stalder will Airlines wegen «No-Show-Klausel» vor Gericht bringen

Dass alle Flugsegmente in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden müssen, stösst dem Konsumentenschutz sauer auf.

Das Thema ist eigentlich uralt: Wer ein Flugticket mit mehreren Flugsegmenten bucht, muss diese genau in dieser Reihenfolge abfliegen. Wer beispielsweise von Zürich nach Bangkok fliegen will, aufgrund des günstigeren Tickets aber München–Zürich–Bangkok bucht und denkt, er könne seine Reise erst in Zürich antreten, macht die Rechnung ohne die Airlines. Diese berechnen den Tarif dann neu oder streicht die Reservationen für die weiteren Flüge gar.

Dieser Umstand war den Konsumentenschützern immer schon ein Dorn im Auge, und nun scheint sich die Lage zuzuspitzen. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, will die Stiftung für Konsumentenschutz gerichtlich gegen diese «No-Show-Klauseln» vorgehen. Der Kunde habe Anrecht auf Leistungen und Preis, die er bezahlt habe, und zwar unabhängig davon, ob er alle Flüge antrete, wird Geschäftsleiterin Sara Stalder zitiert. Rückendeckung bekommt sie von Privatrechtsprofessor Arnold Rusch von der Universität Freiburg, der den Sachverhalt mit der Gastronomie vergleicht: Dort werde der Hauptgang ja auch nicht teurer oder gar gestrichen, nur weil man die Vorspeise stehen lassen habe. Die Preispolitik der Airlines führe zu einem Missverhältnis zwischen vertraglichen Leistungen und Pflichten, was gemäss dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verboten sei. Ausserdem verhindere die Airline so, dass man die Leistung am billigsten Ort einkaufen könne – was man als Missbrauch der Marktmacht auslegen könne.

Die Airlines sehen dies freilich anders. Die Swiss etwa kontert in der «NZZ am Sonntag», dass es hier nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen gehe, sondern um eine Individualvereinbarung. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sei damit nicht anwendbar. Und bei einer Luftbeförderung handle es sich nicht um eine Ware, sondern um eine komplexe Dienstleistung. Die Airline habe deshalb das Recht, bei einem «No Show» den Preis für die verbleibenden Flüge auf Basis der tatsächlichen Route neu zu berechnen.