Swiss ändert Ticketsequenz-Regelung

Gegen Gebühr sind die Flugscheine nun in irgendeiner Form abfliegbar.

Wenn man einen Hinflug nicht antritt, verfallen alle weiteren Flugabschnitte. Diese «Sequenzregelung» der Airlines, in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, gibt seit längerem zu diskutieren und ist auch Gegenstand juristischer Untersuchungen. Die Lösung aus Sicht der Swiss: Man erlaubt den Antritt der Flugsequenzen in unterschiedlicher Reihenfolge, aber nur mit saftigen Zuschlägen für die Ticketmodifizierung.

Bei Swiss gilt nämlich ab dem kommenden 15. Oktober, dass Passagiere, welche ihre Flugabschnitte in einer «falschen» Sequenz abfliegen wollen, dies neu tun dürfen, sofern der Tarif für die restlichen Flugabschnitte neu berechnet wurde. Mit anderen Worten: Das Ticket wird neu ausgestellt, mit dem ursprünglichen Buchungsdatum, aber einem neuen Tarif für die verbleibenden Flugabschnitte entsprechend dem (eventuell neuen) Flugdatum. Eine «ticket modification fee» fällt an, welche von der Art des Tickets abhängig ist – bei nicht erstattbaren Tickets z.B. werden CHF 100 (Europaflüge) bzw. CHF 200 (Interkontinental) verlangt.

Sollte der neu berechnete Tarif allerdings unter dem bezahlten Tarif sein, wird keine Differenz rückerstattet: Der Kunde kann dann auf Wunsch das ganze Ticket erstatten lassen und sich ein neues Ticket ausstellen lassen. Für Stornierung wird die übliche Stornierungsgebühr erhoben. Falls die Sequenz der Flugabschnitte sowie die ursprünglichen Flugtage gleichzeitig geändert werden, fallen Umbuchungsgebühren an.