Swissport Zürich beschliesst neuen GAV

Dieser dauert von 1.1.2014 bis 31.12.2015. Für Mitarbeitende im Stundenlohn wurde ein zusätzlicher Gesamtarbeitsvertrag ausgearbeitet.

Swissport Zürich, Anbieter von Bodenabfertigungsdienstleistungen für die Luftfahrtindustrie, bietet seinen Mitarbeitenden für weitere zwei Jahre einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Mitglieder der Vertragsgewerkschaften VPOD und KV Schweiz haben dem Verhandlungsergebnis am vergangenen Mittwoch, 16. Oktober 2013, zugestimmt. Die Gewerkschaft PUSH ist freiwillig aus der Sozialpartnerschaft ausgestiegen. Der neue Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2015.

Ziel der gemeinsamen Gesprächsrunden war es, trotz Kostendrucks eine Lösung zu finden, bei der das Einkommen der Mitarbeitenden mindestens gleich hoch bleibe, teilt Swissport Zürich mit. Die teilweise Anpassung des Pensionskassen-Sparplans ermöglicht dies. Für 25- bis 34-Jährige entspricht der Beitrag ab dem 1. Januar 2014 der gesetzlichen Regelung. Das bedeutet, dass diese Altersgruppe weniger Salär-Abzüge in Kauf nehmen muss und damit einen höheren Nettolohn erhält, allerdings das rechnerische Alterskapital dadurch geringfügig tiefer ausfallen wird. Die Beiträge für alle anderen Altersgruppen, das vorzeitige Pensionsalter mit 63 sowie der tiefe Koordinationsabzug bleiben gleich.

Weitere Massnahmen betreffen die Arbeits- und Freizeitregelung der Mitarbeitenden im Monatslohn. So können neu Schichten mit einem Arbeitsunterbruch von mehr als der maximal einstündigen Essenspause geplant werden, zudem entfällt die Möglichkeit ab dem 48. Altersjahr Zeitgutschriften für spätere Umwandlung in Freizeit zu sammeln.

Die Mitarbeitenden im Stundenlohn unterstehen neu einem eigenen Gesamtarbeitsvertrag, der durch Swissport, VPOD und KV Schweiz die Anstellungsbedingungen regelt. Ab dem 1. Januar 2014 sind dadurch insgesamt 750 Mitarbeitende zusätzlich gewerkschaftlich vertreten.