Urteil: Airlines dürfen Gepäckgebühren kassieren

Bei Billigflügen sind Extrakosten für Koffer und Taschen legitim.

Für Gepäck dürfen Airlines Zusatzgebühren erheben, so eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Diese müssten aber klar ausgewiesen sein, sodass die tatsächlichen Kosten bereits bei der Buchung vorherzusehen seien.

Gerade bei Lowcost-Carriern bestehe das Geschäftsmodell unter anderem darin, die Flüge zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzlich Geld zu verlangen, so der EuGH. Wer es vorziehe, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, könne den Ticketpreis verringern.

Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen kostenfrei mittransportiert werden – vorausgesetzt, ein gewisses Mass werde nicht überschritten. Da Handgepäck für die Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit bedeute, dürften hierfür keine Zusatzgebühren erhoben werden.