Vogelhaus-Streit: Homeaway setzt sich durch

Die Website Birdbnb.com ist nicht mehr aufrufbar.

Vor kurzem entbrannte ein Streit unter den beiden Portalen Homeaway und Airbnb. Homeaway verklagte Airbnb wegen Markenverletzung, unlauterem Wettbewerb und ungerechtfertigter Bereicherung. Grund des Anstosses war ein Vogelhäuschen, das auf der Website Birdbnb.com abgebildet war, auf welcher 50 beliebte Airbnb-Mietobjekte in Form von selbstgemachten Vogelhäuschen dargestellt wurden. Homeaway selbst verwendet das Vogelhaus aus Firmenlogo.

Nun hat sich Homeaway offenbar durchgesetzt, denn die Seite Birdbnb.com ist nicht mehr aufrufbar und auch das Youtube-Video zur Birdbnb-Kampagne wurde deaktiviert. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll damit der Rechtsstreit zwischen den beiden Portalen beigelegt worden sein.