Wird ADM-Politik eingeklagt?

Rechtsabklärungen des SRV machen Reisebüros Mut.

Die Ausführungen zu den vom Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV) in Auftrag gegebenen rechtlichen Abklärungen zu einseitigen Vertragsänderungen seitens einzelner Airlines liegen vor. Unter anderem hat der SRV abklären lassen, ob Informationen via Newsletter rechtsverbindlich sind. Das Fazit des Rechtsanwalts:

  • Newsletter, Booking- oder Ticketingpolicies von Airlines sind rechtlich nicht bindend, sofern dies nicht vertraglich vereinbart und akzeptiert wurde. 
  • ADMs, welche aufgrund von häufigen Anpassungen oder Änderungen individueller Terms & Conditions einzelner Airlines zustande kommen, können mit guten Chancen angefochten werden. 
  • Eine Abwehr eines erhaltenen ADM gelingt umso eher, als dass es sich um einen besonders gravierenden und von Rechts wegen besonders fraglichen Fall handelt. Es soll mit der erfolgreichen Abwehr ein Leading Case für die Branche provoziert werden.

Die Beurteilung der Rechtsgrundlage ist im Sinne des SRV ausgefallen und lässt grosse Chancen offen, einen möglichen Rechtsstreit gegen eine Fluggesellschaft zu gewinnen. Der SRV wäre bereit, ein solches Leading-Case-Rechtsverfahren zusammen mit einem Mitglied durchzuführen und finanziell zu tragen, erklärt SRV-Geschäftsführer Walter Kunz.