Wird AUA zum Low Coster?

Hintergrund ist ein Vorabentscheid des Europäischen Gerichtshofes betreffend Tarifverträge.

Tarifverträge wirken nach einem Vorabentscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch bei einem Betriebsübergang nach. Der aktuelle Richterspruch betrifft Austrian Airlines (AUA). AUA hatte ihren Flugbetrieb 2012 in die billigeren Strukturen von Tyrolean ausgelagert und sich so vom Kollektivvertrag gelöst. Doch ganz so einfach darf sich ein Unternehmen eines teuren Tarifwerks aber nicht entledigen, urteilte der EuGH – ein Entscheid, der AUA teuer zu stehen kommen könnte, denn bis einvernehmlich ein neues Tarifwerk verhandelt ist, wirkt der alte Vertrag nach. Das gesamte Sparpaket im Volumen von mehr als EUR 200 Mio. droht zu kippen.

Laut der österreichischen Zeitung „Die Presse“ bestünden mehrere Varianten, um das notwendige Sparkapital zu erhöhen. Eine wäre, dass sich die Airline von der veralteten Fokker- und Boeing-767-Flotte trennt und der infolge ohne Beschäftigung dastehende Crew von rund 300 Piloten und Flugbegleitern kündigt. In diesem Fall würde von der AUA nur eine abgespeckte Version übrig bleiben. Eine andere Möglichkeit wäre „Austrian Wings“: Die AUA könnte Teil der Billigstrategie der Lufthansa unter der Marke „Wings“ werden. So plant Lufthansa-Konzernchef Carsten Spohr mit dem deutsch-türkischen Ferienflieger Sunexpress günstige Langstreckenflüge. Geflogen werden soll mit Boeing 767-Maschinen, die im Konzern nur die AUA besitzt.

Das letzte Wort betreffend der Tarifverträge hat jetzt der Oberste Gerichtshof Österreichs. Er muss die Ansprüche des fliegenden Personals und des Konzerns auseinanderdividieren.