Zürich-Anflug: Klage abgewiesen

Die Klage der Schweiz gegen die von Deutschland in Kraft gesetzte Verordnung über das Anflugregime auf den Flughafen Zürich wurde vom EU-Gericht abgewiesen.

Weiterhin wird es keine Nachtflüge über süddeutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich geben. Die von Deutschland 2003 erlassene Verordnung über das Anflugregime auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet wurde von einem EU-Gericht in Luxemburg geschützt. Diese Verordnung verbietet Anflüge über süddeutsches Gebiet an Werktagen zwischen 21.00 und 07.00 Uhr, an Wochenenden zwischen 20.00 bis 09.00 Uhr. Die Nichtigkeitsklage der Schweiz gegen diese Verordnung wurde nun in erster Instanz abgewiesen. Laut Gericht sind die deutschen Massnahmen dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz.