Unister: «Auch Einzelleistungen sind sicher»

Der vorläufige Insolvenzverwalter betont, dass auch Flug- und Hotelbuchungen abgesichert seien.
Unister

Entgegen anders lautender Medienberichte sind nicht nur über Unister gebuchte Pauschalreisen, sondern auch Einzelleistungen wie Hotelbuchungen und Flüge abgesichert, das teilt der Insolvenzverwalter der Unister Group mit. Auch der überwiegende Teil der vor Insolvenzanmeldung gebuchten Leistungen werde erbracht, so heisst es. Überwiegend habe es sich dabei um Vermittlungsgeschäfte gehandelt, bei dem es keine direkte Vertrags- oder Zahlungsbeziehung mit Kunden gegeben habe. Die  einzige Unister-Gesellschaft, die direkt als Reiseveranstalter auftrat war Urlaubstours, und hier gewährleiste der Kundengeldabsicherer Generali AG die vollumfängliche Durchführung der bereits gebuchten Reisen. Urlaubstours nimmt inzwischen keine Buchungen mehr an.

Auch für das laufende Geschäft der Portale, die inzwischen alle nur noch als Vermittler auftreten, gilt dem Insolvenzverwalter zufolge: «Sämtliche Leistungen, die Kunden auf Portalen der Unister-Gruppe buchen können, sind sicher.» Die Buchungszahlen auf Portalen wie Ab-In-Den-Urlaub.de und Fluege.de stabilisierten sich langsam, was zeige, dass diese Information bei den Verbrauchern ankomme. Auch die Auszahlung von Reise-Gutscheinen, mit denen Kunden eine Rückvergütung nach Reiseantritt erhalten, sei nunmehr durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gewährleistet.

Für Reise-Gutscheine, die vor der Insolvenzanmeldung über die Gesellschaft U-deals erworben wurden, strebt der Insolvenzverwalter eine «kulante Lösung» an. Das Insolvenzrecht sehe vor, dass die betroffenen ca. 14’000 Kunden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Es bestehe jedoch die Option, «dass künftige Investoren diese Forderungen ganz oder teilweise begleichen», erklärt der Insolvenzverwalter. Auch dies sei ein Bestandteil von Gesprächen mit potenziellen Investoren

Eine Übersicht, die den Status aller Leistungen vor und nach Insolvenzanmeldung zusammenfasst, gibt es unter www.unister.de/faq-insolvenz.