Kurzarbeit bei Lufthansa – nun auch bei den Piloten

Aktualisiert am 02.04.2020
Über 27’000 Mitarbeiter sind davon betroffen.
© Lufthansa Group

Lufthansa hat mit Betriebspartnern und Gewerkschaften Vereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit für Kabinen- und Bodenmitarbeiter in Frankfurt und München sowie für Führungskräfte unterzeichnet. Nachdem zuerst mit den Piloten keine Einigung gefunden werden konnte, hat sich Lufthansa und die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit nun doch auf eine Lösung für die Kurzarbeit geeinigt. Die Kurzarbeit begann am 1. April und die reguläre Laufzeit des Vertrages endet mit dem 31. Dezember.

Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls festgelegt und kann bis zu 100% betragen. Vorläufig werden bis zu 90% des Gehalts bezahlt. Für einen Teil der Beschäftigten beginnt die Kurzarbeit bereits rückwirkend im März 2020. Die Vereinbarungen gelten für mindestens 27’000 der rund 35’000 Beschäftigten der Deutschen Lufthansa AG. 

«Mit der Kurzarbeit wollen wir Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen schwierigen und aussergewöhnlichen Zeiten sichern. Unser Ziel bleibt weiterhin, möglichst betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Vereinbarung von Kurzarbeit ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Dafür werden wir ihre wirtschaftlichen Parameter laufend überprüfen müssen», sagt Michael Niggemann, Vorstand Personal und Recht sowie Arbeitsdirektor der Deutschen Lufthansa AG. 

Kader und Aufsichtsräte verzichten auf einen Teil ihrer Saläre. Den Aktionären wurde die erwartete Dividende gestrichen. Insgesamt über 30 Gesellschaften im Lufthansa Konzern, deren Mitarbeiter deutsche Arbeitsverträge halten, haben bereits bzw. werden sukzessive Kurzarbeit beantragen. Auch in Österreich, der Schweiz und in Belgien ist für Airlines der Lufthansa Group Kurzarbeit vereinbart. (TI)