Entscheide der Nationalen Ethikkommission helfen der Reisebranche

Impf-Pflicht für Flugreisende ist möglich und Geimpfte sollen nicht in Quarantäne.
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Die Nationale Ethikkommission (NEK) im Bereich Humanmedizin hat zwei Entscheide gefällt und publiziert, die der Reisebranche helfen können. Einerseits ist sie nicht grundsätzlich gegen ein Impf-Obligatorium für Flugpassagere, andererseits stellt sie die Quarantänepflicht für geimpfte Personen in Frage. Beide Punkt können das Reisen wieder sicherer und verlässlicher planbar machen.

Es könne «mitunter legitim» sein, wenn Fluggesellschaften für längere Flüge einen Impfnachweis verlangten, schreibt die Kommission in einer Stellungnahme zu diversen Punkten bei der Covid-19-Bekämpfung. Denn auf langen Flügen sei der Schutz der Passagiere nur sehr schwer zu garantieren. Deshalb wäre eine Impfung als Voraussetzung verhältnismässig, sagte NEK-Präsidentin Andrea Büchler auf Radio SRF.

Nicht verhältnismässig wäre laut der Rechtsprofessorin an der Uni Zürich dagegen, wenn beispielsweise Kinos nur noch Geimpfte einliessen. Hier lasse sich, im Gegensatz zum Flugzeug, der Corona-Schutz mit Maskentragpflicht und Abstandhalten effektiv und mit einem kleineren Eingriff in die Persönlichkeit realisieren. Ebenso lehnt die Kommission ein allgemeines Impf-Obligatorium und auch eine Impf-Pflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegepersonal ab.

Die unterschiedliche Behandlung von geimpften und nicht geimpften Personen ist für die NEK in einem weiteren fürs Reisen wesentlichen Bereich sogar angezeigt: Wenn die Wissenschaft belegen könne, dass Geimpfte das Virus nicht weitergäben, dann sollte man ihnen keine Quarantäne auferlegen, meint Büchler: «Eine Quarantänepflicht kann nicht mehr gerechtfertigt werden, wenn klar ist, dass von der geimpften Person keinerlei Gefahr ausgehen kann.» Derzeit gilt bei der Einreise aus einem Land auf der Risikoländerliste des Bundes eine generelle Quarantänepflicht zusätzlich zum Vorlegen eine negativen PCR-Tests. Ausnahmen für Geimpfte gibt es derzeit nicht. (TI)