SRV weibelt für Verlängerung der Kurzarbeit

Der Bundesrat soll 24 Monate Bezugsdauer beschliessen.

Für die Kurzarbeits- und EO-Entschädigung gilt derzeit eine maximale Bezugsdauer von 18 Monaten – für Unternehmen, die gleich zu Beginn der Pandemie im März 2020 Kurzarbeit einführten endet die Bezugsberechtigung damit Ende August. Der Bundesrat hat vom Parlament die Befugnis erhalten, die Dauer auf 24 Monate zu verlängern, sie indes noch nicht genutzt.

Verschiedene Branchen und Verbände haben in den letzten Wochen die Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate verlangt, auch der Schweizer Reise-Verband (SRV). «Die Problematik ist erkannt und wurde auch in Bundesbern mehrfach deponiert. Wir werden dieses Anliegen diese Woche ebenfalls beim Bundesrat einbringen, der hoffentlich noch vor der Juni-Session darüber entscheiden wird», schreibt der SRV in einer Mitteilung an seine Mitglieder.

Viele Unternehmen gehen nicht davon aus, dass im kommenden Herbst bereits auf die Kurzarbeit verzichtet werden könne. Sollten aber wegen der pandemiebedingten Wirtschaftslage trotz der staatlichen Hilfen Personalreduktionen nötig werden, sind diese Entscheide bereits im Mai fällig.

Wenn Kündigungen ausgesprochen werden auf Ende der Kurzarbeitsperiode, müssten diese in den meisten Fällen wegen der üblichen dreimonatigen Kündigungsfrist im Mai schon ausgesprochen werden. Mit einem Bundesrats-Entscheid kurz vor der nächsten Parlamentssession würde es allerdings bereits knapp.

(Christian Maurer)