Härtefallhilfe läuft aus – aber nicht ganz

Speziell für ganz kleine Unternehmen wird es nochmals eine Ausnahme geben.
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Nebst der Lockerung der Reisebedingungen hat der Bundesrat am Mittwoch noch weitere Beschlüsse gefasst, welche die Reisebranche betreffen können. So hat die Regierung entschieden, aufgrund der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung die Covid-19-Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen zu lassen.

Die heute zur Verfügung stehenden Härtefallhilfen seien für den Grossteil der Unternehmen ausreichend, stellte der Bundesrat fest. Allerdings wiesen verschiedene Kantone auf Einzelfälle von besonders betroffenen Unternehmen hin. Diese könnten durch die generellen Vorgaben der Härtefallverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden, etwa Unternehmen, die bereits lange unter der Pandemie leiden und derzeit die Obergrenzen erreichen oder grosse Unternehmen mit besonderen Strukturen. Hier könnte die Reisebranche zumindest mitgemeint sein.

Der Bundesrat beabsichtigt nun, den Übergang zur Normalität für diese Unternehmen mit zwei letzten punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung abzufedern: Erstens soll die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70% auf 30% des Jahresumsatzes erhöht werden. Analog zur bereits bestehenden Regel für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. wird damit auch für kleinere Unternehmen eine «Härtefall im Härtefall-Regel» geschaffen.

Zweitens hätten die Kantone ihre Bereitschaft signalisiert, allfälligen besonderen Bedürfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen. Für die daraus entstehenden Zusatzbelastungen bei den Kantonen beabsichtigt der Bundesrat einen Teil der «Bundesratsreserve» einzusetzen. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für den Juni 2021 geplant. (TI)