Parlament will ausländische TO entlasten

Steuern sollen sie nur auf den Schweizer Umsatz bezahlen.
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Ausländische Reiseveranstalter sollen nur auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz besteuert werden. Bis am 31. Dezember 2017 konnten ausländische Tour Operators Leistungen bis CHF 100’000 in der Schweiz grundsätzlich mehrwertsteuerfrei erbringen. Seit 2018 sind alle Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig, sofern sie weltweit mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen.

Ziel dieser Änderung war die steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen. Der Bundesrat lehnte dies ab. Das Parlament war anderer Meinung. Das Geschäft geht nun zurück an den Bundesrat. (TI)