Forum: Deutschland will Mehrwertsteuer von Schweizer Veranstaltern

Yves Bruttin, auf die Reisebranche spezialisierter Treuhand-Unternehmer, erklärt die neue Mehrwertsteuer-Pflicht in Deutschland für Schweizer Reiseveranstalter.
Yves Bruttin.

Nun kommt sie also doch: die Pflicht zur MWST Registrierung in Deutschland. Jeder Veranstalter oder Retailer muss seine Umsätze ab 1. Januar 2022, welche Leistungen in Deutschland beinhalten, deklarieren und abrechnen. Für die Schweiz ist das Finanzamt Konstanz zuständig. Auf deren Homepage (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_konstanz) findet sich der 7-seitige Fragebogen zur Anmeldung. Auch wenn man sich in die «Steuersprache» eingearbeitet hat, ist das Ausfüllen der über dreissig Fragen noch eine kleine Herausforderung.

Abgerechnet wird jedes Quartal, ab einer jährlichen Steuerlast von EUR 7’500 muss monatlich abgerechnet und bezahlt werden, dies bis zum 10. des Folgemonats. Und diese kann bei Steuersätzen von 19% resp. 7% schnell erreicht werden.

Weiter gilt es zu definieren, welcher Art die Umsätze sind, ob die reguläre Besteuerung oder das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung kommt. Ist man im B2C oder B2B Bereich? Wird über einen Paketer / Veranstalter in Deutschland eingekauft, kann keine Vorsteuer abgezogen werden da dieser unter TOMS (Tour Operator Margin Scheme) abrechnet. Das heisst, ich muss unter Umständen auch den Einkauf neu organisieren. Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fragen, die sich stellen können.

Damit die Umsätze korrekt abgerechnet werden, müssen die entsprechenden Informationen aus der eigenen Buchhaltung verfügbar sein. Dies kann eventuelle eine Anpassung der Buchhaltung erfordern.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Rat eines deutschen Steuerberaters einzuholen da das deutsche Umsatzsteuerrecht ziemlich herausfordernd ist. Aber Achtung, nicht jeder Steuerberater kennt sich in den speziellen Bestimmungen für die Reisebranche aus. Es gilt also, den Richtigen zu finden. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

(Yves Bruttin)