Lufthansa hat 1,5 Milliarden Staatshilfe zurückbezahlt

Der Staat bleibt noch Aktionär.
Airbus A350- ©Airbus

Mit dem Abschluss der Kapitalerhöhung hat die Deutsche Lufthansa AG den gezogenen Betrag der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) in der Höhe von EUR 1,5 Mrd. vollständig abgelöst. Ein Grossteil der bezogenen Staatshilfe sei damit zurückbezahlt, schreibt der Konzern in einer Mitteilung.

Die Rückzahlung erfolgte deutlich früher als ursprünglich geplant. Der Bruttoerlös der Kapitalerhöhung betrug EUR 2,162 Mrd. Seit Montag werden die neuen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Kapitalerhöhung ist damit abgeschlossen. In den ersten Handelsstunden verlor die Aktie deutlich mit zeitweise fast 3% minus, notierte aber immer noch höher als zum Wochenschluss.

Dank von Spohr

«Wir sind sehr dankbar, dass die Deutsche Lufthansa AG in schwierigsten Zeiten mit Steuermitteln stabilisiert worden ist», bedankte sich Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG, beim Staat. Dadurch seien über 100’000 Arbeitsplätze erhalten und für die Zukunft gesichert werden.

«Wir schauen zunehmend optimistisch in die Zukunft.» Trotzdem bleibe das Umfeld für Airlines weiterhin herausfordernd, so Spohr und gibt sich kämpferisch: «Die Lufthansa Group verteidigt auch in Zukunft ihre Position unter den Top 5 Airline Gruppen der Welt.»

Der Konzern beabsichtigt gemäss der Mitteilung, auch die Stille Einlage II in Höhe von EUR 1 Mrd. bis Ende 2021 vollständig zurückzuzahlen und den nicht in Anspruch genommenen Teil der Stillen Einlage I bis Ende 2021 zu kündigen. Ein KfW-Kredit in Höhe von EUR 1 Mrd. war bereits im Februar 2021 vorzeitig getilgt worden.

Der WSF, der nunmehr 14,09% des Grundkapitals hält, hat sich verpflichtet, in den sechs Monaten nach Abschluss der Kapitalerhöhung keine Anteile zu veräussern. Die Veräusserung der Beteiligung soll jedoch spätestens 24 Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung abgeschlossen werden, sofern das Unternehmen die Stille Einlage I und die Stille Einlage II wie beabsichtigt zurückgezahlt hat und die vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. (TI)