Verlängerung Härtefallmassnahmen
Das Parlament verlängerte in der Wintersession bekanntlich die gesetzliche Grundlage für die Bundesbeteiligung an kantonalen Härtefallhilfen (Art. 12, Covid-19-Gesetz) bis Ende 2022.
Wie der Schweizer Reiseverband (SRV) mitteilt, begann das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Erarbeitung der entsprechenden Verordnung. Im Laufe des Januar erfolgt die Konsultation der Kantone und danach, Anfang Februar, erfolgt die Verabschiedung und in Kraftsetzung durch den Bundesrat.
Rückforderung Radio TV – Abgabe
Gewinnschwache Unternehmen können die sogenannte ‘Serafe-Gebühr’ unter drei Voraussetzungen zurückfordern.
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- Die geschuldete Abgabe wurde bezahlt.
- Das Unternehmen gehört mit einem Gesamtumsatz von weniger als 1 Mio. Franken der Tarifstufe 1 und 2 an.
- Im fraglichen Geschäftsjahr weist das Unternehmen einen tieferen Gewinn als das zehnfache der Abgabe gemäss der Tarifkategorie oder einen Verlust aus.
Der Antrag auf Rückerstattung kann online auf der Webseite der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) gestellt werden. (TI)