Feedback: «Jede behördliche Massnahme hält Kunden vom Buchen ab»

TRAVEL INSIDE-Leser Roger Künzle liefert Argumente, weshalb die Reisebranche weiterhin Entschädigung für Umsatzeinbrüche erhalten soll.

Roger Künzle, TRAVEL INSIDE-Leser, 8006 Zürich, via E-mail

«Die Reisebranche ist zusammen mit Schaustellern, Veranstaltern (Messen, Events, Konzerte, Nachtleben), Fitnesscentern und Stadthotellerie, noch weit vor der Gastronomie, die Hauptbetroffene. Wieder einmal hat man ein Gesetz zu genau definiert, sodass viele Hauptbetroffene den Text nicht erfüllen können. Das ist ein schlechter Witz!

Gemäss dem im Artikel zitierten Covid-Gesetz gilt als massgeblich eingeschränkt, wenn wegen ‘behördlichen Massnahmen’ der Umsatz über 30% einbricht. Es steht nichts davon, welche Behörde diese Massnahme verfügt hat. Es können demzufolge auch die ausländischen Behörden sein, welche diese Massnahmen verfügen. In Branchen, in denen Grenzen wie in der Reisebranche physisch überschritten werden müssen, ist das Geschäft logischerweise immer von behördlichen Massnahmen mehreren Ländern eingeschränkt.  

So hätten Schweizer längst in die USA reisen dürfen, aber weil die USA den touristischen Reiseverkehr bis November verboten hat, betrug der Umsatzeinbruch mit diesem wichtigen Land 100% des Umsatzanteils USA. Mit Australien und ganz vielen Ländern gilt dies bis heute, oft sogar zu 100%.  

Jede auch noch so kleine ‘behördliche Massnahme’ wie ein PLF oder ein Test bei Einreise oder Rückreise verkompliziert und verteuert eine Reise und hält damit einen gewissen %-satz der Kunden vom Buchen ab.  

Dazu der Faktor Verunsicherung: Durch die ständig wechselnden ‘behördlichen Massnahmen’, allein in der Vergangenheit, entstand bei den Konsumenten eine starke Verunsicherung, also ein Vertrauensverlust, dass die Reise klappen wird und die Vorfreude nicht enttäuscht wird. Daraus erfolgt ein Umsatzverlust, der auch über das Ende einer ‘behördlichen Massnahme’ anhält und daher entschädigt werden muss.  

Es gibt auch Soft-Faktoren: Wer z.B. bei Einreise in Thailand gleich stationär ins Spital muss, nur weil ein fremder Sitznachbar im Flugzeug bei Einreise positiv getestet wurde, dann verunsichert das natürlich und beeinflusst logischerweise die Buchungsverhalten negativ. Analoge Beispiele gibt es unzählige. 

Zeitpunkt der Aufhebung einer Unterstützungsleistung: Es kann vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden, dass ab Tag 1 der Aufhebung einer behördlichen Massnahme der Umsatz von eben dieser behördlichen Massnahme nicht mehr negativ beeinflusst wird. Urlaubsplanung ist Planung und diese braucht eine gewisse Vorlaufzeit, die je nach Ziel und Charakter der Kundschaft verschieden lange ist. Dazu kommen saisonale Einschränkungen: Wenn die USA Ihre Grenzen Mitte November öffnen, kommt erst mal der Winter… 

Ich hoffe sehr Sie und alle Leser und Branchenvertreter damit zu inspirieren, sich in solcher Art bei den verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Stellen für Ihre Unternehmen und Angestellten zu wehren. Mit etwas Kreativität finden Sie bestimmt noch mehrere solche Überlegungen mit denen sich analog argumentieren lässt. Viel Erfolg!»