Neue Regeln für Internet-Plattformen helfen der Reisebranche

Booking.com dürfte als Gatekeeper im Visier sein.

Für die grossen Internetplayer – wie etwa Google, Facebook oder Apple – sollen künftig strengere Regeln gelten. Das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) soll die Marktmacht dieser sogenannten Gatekeeper eingrenzen und für einen fairen Wettbewerb sorgen.

Vom neuen Gesetz können auch die Internet-Riesen in der Reiseindustrie betroffen sein – was wiederum den traditionellen Reisebüros zugute kommen kann. Basierend auf den Kriterien des DMA-Gesetzes gehöre auch der Marktführer in der Online-Hotelbuchungsvermittler Booking.com zu den ‘designierten Gatekeepern’, meint etwa der europäische Hotelverband Hotrec in einer Mitteilung.

Eine Hoteldistributionsstudie von Hotrec aus dem Jahr 2020 bei rund 2800 Betrieben in Europa zeigt, dass die Marktanteile von OTAs im europäischen Hotelsektor zwischen 2013 und 2019 kontinuierlich von 19,7 auf 29,9% gestiegen sind. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen europaweit um über 10 Prozentpunkte von 57,6% im Jahr 2013 auf 45,5% im Jahr 2019 gesunken.

Die drei Hauptakteure auf dem OTA-Markt sind nach wie vor die Booking Holding, die Expedia Group und in geringerem Masse die HRS Group mit einem aggregierten Marktanteil von 92%. Booking.com ist bei weitem der einflussreichste Akteur mit einem Anteil von 68,4% am OTA-Markt. Die Dominanz von Booking.com ist in den letzten sechs Jahren um mehr als 8% gestiegen.

In den letzten Jahren haben die grossen OTA gerade Hotels mit engen Best-Preis-Klauseln und dem Zurückhalten von Daten in die Mangel genommen – mit Zwangspraktiken wie einem Take-it-or-leave-it-Anspruch. Diesem Vorgehen will die auch Schweiz allerdings einen Riegel schieben und Booking.com und Co. in die Schranken weisen.

Christian Maurer