Hotellerie Suisse fordert Entschädigungen im Epidemiefall

Bei der Revision des Epidemiengesetzes werden Entschädigungen und wenig Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Verkehr gefordert.
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Hotellerie Suisse verlangt in einer Stellungnahme zur Revision des Epidemien Gesetzes, dass Betriebe im Falle von behördlichen Massnahmen finanzielle Entschädigungen erhalten.

Während der Coronapandemie waren Betriebe von drastischen Einschränkungen bis hin zu Schliessungen betroffen. Dies hatte verheerende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe, die teilweise kaum aufzufangen waren. Deshalb gelte es nun, die richtigen Schlüsse zu ziehen und möglichst viele Eventualitäten einer Epidemie gesetzlich zu regeln, so Hotellerie Suisse.

Wenn behördliche Massnahmen den Betrieb von Unternehmen einschränken oder gar verunmöglichen, müssen diese für die ungedeckten laufenden Kosten entschädigt werden, fordert der Branchenverband. Dies könne zum Beispiel mittels A-fonds-perdu-Beiträgen nach klar festgelegten Kriterien erfolgen.

«Während der Corona-Pandemie kamen auch finanziell stabile Betriebe in arge Nöte. Die Entschädigungen des Bundes haben vormals gesunde Unternehmen vor dem Ruin gerettet. In künftigen Epidemien muss dieser Mechanismus erneut greifen», sagt Nicole Brändle, designierte Direktorin von Hotellerie Suisse.

Dreistufiges Eskalationsmodell schafft Planungssicherheit

Hotellerie Suisse befürwortet das geplante Eskalationsmodell mit drei unterschiedlichen Lagen. Ein solches könne im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage seine Wirkung aber nur dann entfalten, wenn das Krisenmanagement einwandfrei funktioniere, so der Verband. Daher seien die dringend notwendigen – und teilweise bereits angekündigten – Anpassungen bei der Krisenorganisation des Bundes rasch voranzutreiben und zu implementieren.

Grosse Bedeutung der touristischen Wertschöpfungskette

Klare Regelungen für Entschädigungen während Epidemien kämen nicht nur den betroffenen Unternehmen zugute, sondern würden auch dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des gesamten Tourismussektors zu stärken, ist Hotellerie Suisse überzeugt. Die touristische Wertschöpfungskette spiele eine wesentliche Rolle in der Schweizer Wirtschaft und verdiene eine angemessene Unterstützung in Krisenzeiten.

Durch die enge wirtschaftliche Verflechtung mit weiteren Branchen wie dem Detailhandel oder der Landwirtschaft sei schnelles Handeln im Epidemiefall entscheidend, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Branche und deren Zulieferer zu mildern.

Keine Reiseeinschränkungen im Tourismus

Für den Tourismus in der Schweiz seien Grenzschliessungen ein enormer Eingriff, so Hotellerie Suisse. Diese bedeuten einen vollkommenen Verlust von ausländischen Gästen, die über die Hälfte der Logiernächte in der Schweiz ausmachen.

Der Verband betont, dass Reiseeinschränkungen im Grundsatz der Einführung eines «Zolls» im Tourismus entsprechen und die Nachfrage touristischer Dienstleistungen aus dem Ausland negativ beeinflussen würden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Massnahmen im Grenzverkehr sei dabei nicht gegeben.

Die während der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es wirkungsvollere Instrumente zur Eindämmung von Pandemien gibt, wie etwa der Einsatz von Zertifikaten, so Hotellerie Suisse.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger angemessen berücksichtigen

Hotellerie Suisse begrüsse im Grundsatz, dass die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger vom Bundesrat berücksichtigt wird. Für die Beherbergungsbranche sei es wichtig, dass Mitarbeitende aus grenznahen Regionen weiterhin ein- und ausreisen können, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Deshalb fordert Hotellerie Suisse, dass die Massnahmen in diesem Zusammenhang klarer formuliert werden und eine klar definierte Ausnahme der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei allfälligen Reiseeinschränkungen zur Anwendung kommt. (MICE-tip)