FTI-Aus: Das sagt der Garantiefonds

Marco Amos sieht die Kundengeldabsicherung gut gerüstet.
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Der FTI-Ableger in der Schweiz, die FTI Touristik AG in Allschwil, ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Formell Konkurs angemeldet hat er zwar noch nicht.

Dennoch bereitet sich Marco Amos, Geschäftsführer des Garantiefonds, vor. Auch wenn es schwierig sei, das Ausmass eines allfälligen Schadens abzuschätzen. «Uns fehlen noch die Informationen», so Amos.

Er rechne aber jetzt schon mit einer grösseren Schadenssumme, erklärt er gegenüber TRAVEL INSIDE. Schliesslich habe FTI viele Kunden in der Schweiz. Er sei aber auch zuversichtlich, dass ein allfälliger Schaden finanziell zu bewältigen sei.

«FTI hat für die Garantiefonds-Mitgliedschaft eine namhafte Garantiesumme hinterlegen müssen», so Amos. Idealerweise reicht diese aus, um alle Kundengelder abzusichern.

Der Garantiefonds hat seine Kapitaldecke in jüngster Zeit gestärkt und auch die finanziellen Anforderungen an die Mitglieder höher geschraubt. Das ermöglicht es Amos, gelassen auf die Entwicklung um FTI zu schauen. «Wir brauchen jetzt Geduld und Ruhe. Sobald wir genügend wissen, werden wir mit Informationen auf unsere Mitglieder zugehen», so Amos.

Der Garantiefonds springt ein, wenn FTI seinen Direktkunden in der Schweiz bereits geleistete Zahlungen für vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistungen nicht zurückerstatten kann.

Dies gilt auch für alle Reisebüros, die eine FTI-Pauschalreise bloss vermittelt haben. Sie bekommen das Geld vom Reisebüro, wenn sie die Reise bei FTI schon bezahlt haben. Reisebüros, die ebenfalls beim Garantiefonds sind, erhalten sogar auch dann Geld vom Garantiefonds, wenn sie als Mikro-TO gehandelt und bereits an FTI bezahlt haben.

Anders kann es bei Reisebüros sein, die eine andere Kundengeldabsicherung haben. Sie erhalten nicht unbedingt Geld, wenn sie als Mikro-TO ein FTI-Produkt verkauft und es schon bezahlt haben.

Sie können selber als Pauschalreiseanbieter haftbar sein und können beim Ausfall des Lieferanten nicht in jedem Fall auf Rückerstattung hoffen – denn es geht um Absicherung der Kundengelder, nicht jener der Reisebüros. (TI)