Warum sind Batterien nur im Handgepäck erlaubt?

Im Swiss Magazine gibt erklärt Patrick Ehrensperger, Spezialist für Gefahrengut bei SWISS, warum Batterien nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
©Swiss Magazine

Was kann passieren, wenn Batterien im Aufgabegepäck mitreisen? Wird mein Gepäckstück am Flughafen darauf überprüft? In der Rubrik ‘Ask the Expert’ geht das Swiss Magazine diesen Fragen nach und erkundigen uns bei unserem Experten Patrick Ehrensperger, Spezialist für Gefahrengut bei SWISS, warum Batterien nur im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Was kann passieren?

«Batterien, speziell Lithiumbatterien, bergen eine gewisse Brandgefahr, welche in der Passagierkabine besser bekämpft werden kann als im Frachtraum», erklärt der Experte.

Sie sehen harmlos aus, können aber gefährlich werden: Batterien, Akkus und Powerbanks bergen für die Fliegerei eine gewisse Gefahr. Ausgelöst kann ein Brand durch verschiedene Faktoren, wie ein Kurzschluss oder beschädigte Batterien. Für einen Brand benötigt es drei Elemente, einen Brandstoff, eine Energiequelle und Sauerstoff. Wichtig ist, dass man gerade bei Lithiumbatterien schnell beginnt zu kühlen, um den Brand unter Kontrolle zu bringen.

Wichtig ist, dass man Batterien in der Originalverpackung, mit einer Schutzkappe versehen oder einen losen Akku abklebt und in einem separaten Plastiksack mitnimmt.

Im Aufgabegepäck sind sie deshalb verboten, weshalb das Personal beim Check-in die Fluggäste freundlich fragt, ob sich vielleicht noch solche im Koffer befinden. Trotz allem kann es passieren, dass Passagiere eine Batterie, eine Powerbank oder einen Akku im Aufgabegepäck vergessen. In solchen Fällen kann der Kofferscan vor dem Verlad ins Flugzeug Abhilfe schaffen, erklärt Patrick Ehrensperger: «Beim Durchleuchten können Batterien identifiziert werden. Das Personal entnimmt diese dann in der Regel.»

Am Flughafen Zürich wird dem Fluggast in solchen Fällen ein Infoblatt in den Koffer gelegt, an manchen anderen Orten muss der Koffer sogar mit seinem Eigentümer zusammengeführt werden. Zudem müssen alle Fälle mit verbotenem Gefahrengut im Koffer der zuständigen Behörde gemeldet werden. Es lohnt sich also, beim Packen ein Auge darauf zu werfen, ob tatsächlich keine Batterien, Akkus und Powerbanks in den Koffer gelangt sind. (Business Traveltip)
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