SRV-Präsident Martin Wittwer: «Die Rechtslage ist klar geregelt»

Das sagt der SRV-Präsident zu den vom SECO durchgeführten Überprüfungen.
Martin Wittwer. SRV-Präsident. ©TRAVEL INSIDE

TRAVEL INSIDE sind mittlerweile vier Reiseunternehmen bekannt, die vom SECO bezüglich der Kurzarbeitsentschädigungen während der Covid19-Pandemie überprüft und bei denen Rückzahlungen verfügt wurden.

Eine Online-Umfrage von TRAVEL INSIDE hat ergeben, dass diese vier Unternehmen nur die Spitze des Eisbergs sind und noch mehr Überprüfungen und Rückzahlungsverfügungen erfolgten.

SRV-Präsident Martin Wittwer nimmt im TRAVEL INSIDE schriftlich Stellung zu den SECO Überprüfungen und der in einigen Fällen verfügten Rückzahlungen.


Weiss der SRV von diesen Fällen bzw. wurde der SRV von einzelnen betroffenen Mitgliedern diesbezüglich kontaktiert.

Ja, wir wurden von Mitgliedern kontaktiert.

Wenn ja, was hat der SRV unternommen bzw. was hat er den betroffenen Mitgliedern geraten?

Unser Rechtsdienst mit Sophie Winkler hat unsere Mitglieder diesbezüglich beraten.

Wie beurteilt der SRV diese Angelegenheit konkret?

Generell betrachtet gilt festzuhalten, dass jeder Betrieb für die ordentliche Geschäftsführung für sich selbst verantwortlich ist. Unter anderem verpflichtet der Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) die Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Arbeitsgesetze und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu stellen.

Das SECO überprüft nun die Rechtmässigkeit der Kurzarbeitsentschädigung einzelner Unternehmen und zieht diese in Revision, falls Arbeitszeitkontrollen mangelhaft sind.

Aus Branchensicht ist festzuhalten, dass wir sicherlich keine Wertschöpfung betrieben haben, sondern nur versuchten, den Kunden eine Serviceleistung in dieser schwierigen und anspruchsvollen Covid-Zeit anzubieten. Aber leider ist die Gesetzeslage bei Kurzarbeitsentschädigung wie folgt klar geregelt: Voraussetzung einer Kurzarbeitsentschädigung ist, dass man dem SECO Arbeitszeitkontrollen vorlegen muss.

Plant der SRV gegen diese Überprüfungen und Verfügungen gegenüber der Politik aktiv zu werden oder ist dies bereits geschehen?

Die Rechtslage ist klar geregelt. Natürlich beraten wir die Mitglieder, wie man nach Erhalt der Verfügung beim SECO schriftlich Einsprache erheben und formulieren kann.

Plant der SRV wegen dieser Überprüfungen und Verfügungen auf legalem Weg aktiv zu werden oder ist dies bereits geschehen.

Die Rechtslage ist klar definiert. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass wir dank der Intervention der Branche zudem von Bund Härtegelder erhalten haben.

Interview: Hans-Peter Brasser


Verständnis für Frustration

Im persönlichen Gespräch mit TRAVEL INSIDE erklärt Martin Wittwer, dass er natürlich für den Frust und auch für die Emotionen die dieses hervorruft Verständnis habe.

Die betroffenen Unternehmen wollen gemäss Martin Wittwer anonym bleiben. Bei den ihm bekannten Fällen, bei welchen das SECO eine Rückzahlung von seinerzeit bezogenen Kurzarbeitsentschädigungen verfügte, wurde nachweislich gearbeitet, obwohl sich die Mitarbeitenden in Kurzarbeit befanden.

Einen diesbezüglichen politischen Vorstoss seitens des SRV erachtet Martin Wittwer aufgrund der klaren Gesetzeslage als unmöglich. (BRA)