Vom 14. März 2024 bis zum 30. November 2024 sind Schweizer Bürger*innen, die einen gewöhnlichen Reisepass besitzen und aus geschäftlichen oder touristischen Gründen, zum Besuch von Verwandten und Freunden oder zu Transitzwecken nach China reisen, für einen Zeitraum von höchstens 15 Tagen ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise von der Visumpflicht befreit. Dies teilt die Chinesische Botschaft in der Schweiz mit.
Schweizer Bürger*innen, die die oben genannten Zwecke und Fristen für die Visumbefreiung nicht erfüllen oder im Besitz von Dienstpässen sind, müssen vor der Einreise nach China weiterhin ein Visum beantragen.
Es wird empfohlen, bei der Einreise nach China die erforderlichen Dokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Hotelreservierungsschreiben usw. mitzunehmen, die zur Überprüfung des Reisezwecks dienen. Personen, die zu Arbeits-, Studien- oder journalistischen Zwecken nach China reisen, fallen nicht unter die Regelung der visumfreien Einreise.
Ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen möchten, sollten sicherstellen, dass ihr Reisepass für ihren Aufenthalt in China gültig ist. Inhaber von vorläufigen Dokumenten oder Notfallausweisen können nicht visumfrei einreisen.
Reisende, die für eine visumfreie Einreise nach China in Frage kommen, können aus jedem Land und jeder Region ausserhalb Chinas einreisen. Das Abreiseland spielt somit keine Rolle.
Ausländische Staatsbürger, die für eine visumfreie Einreise nach China in Frage kommen, können mehrfach einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen für die Anzahl der visumfreien Einreisen oder die Gesamtzahl der Tage des Aufenthalts. (TI)