Condor gewinnt Streit wegen Zubringerflügen

Gemäss dem Bundeskartellamt darf das auch für den Schweizer Markt wichtige Pro-Rate-Abkommen für die LH/LX-Anschlussflüge an die Condor-Langstrecke nicht gekündigt werden.
A330neo der Condor © Airbus

Ursprünglich kündigten Lufthansa und ihre Konzerngesellschaften Swiss und Austrian das Abkommen mit Condor für die Zubringerflüge zu deren Langstreckennetz ab Deutschland per 1. Juni 2021. Darauf hin legte Condor beim Bundeskartellamt Beschwerde ein, worauf die Kündigung befristet bis 10.5.2022 ausgesetzt wurde.

Kündigung behindert Condor

Das Kartellamt kommt nun zum vorläufigen Schluss, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch auf die Zubringerflüge der LH Group auch über diesen Zeitpunkt hinaus zusteht. An den Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf sind keine geeigneten Slots verfügbar, weshalb Condor kein eigenes Zubringernetz aufbauen könnte.

Der Präsident des Kartellamts begründet dies damit, dass die LH-Group auf dem Zubringermarkt, der hauptsächlich deutsche Flughäfen mit dem Langstreckennetz von Condor verbindet, eine marktbeherrschende Stellung hat.

Keine andere Fluggesellschaft könne Zubringerflüge zu den Langstrecken-Abflughäfen der Condor, Frankfurt, München und Düsseldorf, anbieten. Damit untersteht die Lufthansa der kartellrechtlichen Aufsicht und es bestehen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung, da die Lufthansa dadurch Condor im Markt für Langstreckenflüge unbillig behindert.

Kein ausreichender Wettbewerb möglich

Ein ausreichender Wettbewerb im Interesse der Konsument*innen ist auf dem bereits stark konzentrierten Langstreckenmarkt nur möglich, wenn Condor auf die Zubringerflüge der marktbeherrschenden LH Group zugreifen kann. Ohne diese würde eine grosse Kundengruppe wegbrechen, was für Condor und den Wettbewerb schwerwiegende wirtschaftliche Folgen hätte, denn die Lufthansa könnte dadurch auf beinahe 90 Verbindungen praktisch eine Monopolstellung erlangen.

Die bisherigen Vereinbarungen enthalten zudem weitere Wettbewerbsbeschränkgen, wie die Verknappung von Buchungsklassen, einen nicht-diskriminierungsfreien Zugang zu den Platzkapazitäten auf den Zubringerflügen sowie eine Einschränkung der Preisgestaltung für Condor.

Neuausrichtung von Lufthansa nicht gefährdet

Der Lufthansa sei es unbenommen, ihre Neuausrichtung mit verstärktem Fokus auf das touristische Langstreckengeschäft mit kartellrechtlich konformen Mitteln voranzutreiben und dadurch in den Wettbewerb mit Condor zu treten.

Da es sich um einen vorläufigen Entscheid handelt, haben Condor und Lufthansa nun Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen.

Hans-Peter Brasser