Das schlägt die EU bei den Reiserechten für Konsumenten neu vor

Eine Reihe von Vorschlägen wurden angenommen, sie betreffen auch die Pauschalreiserichtlinie. Es bedarf der Einigung von Parlament und Ministerrat.
Die EU will Pauschalreiserichtlinie überarbeiten.

Die EU-Kommission hat soeben eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Erfahrung von Reisenden und Reisenden durch Stärkung ihrer Rechte angenommen.

Die neuen Vorschriften werden auf den gewonnenen Erkenntnissen aufbauen, einschliesslich der jüngsten Erfahrungen aus der Covid-19-Krise und der Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook im Jahr 2019, die erhebliche Auswirkungen sowohl auf Reisende als auch auf den Reisemarkt hatten.

Insbesondere werden die Vorschriften für die Erstattung von Flügen oder multimodalen Reisen über einen Vermittler präzisiert, damit die Fluggäste besser vor Annullierungen geschützt sind. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, insbesondere bei Reisen mit verschiedenen Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, wodurch sichergestellt wird, dass die Fahrgäste Zugang zu direkter Unterstützung haben, und bessere Echtzeit-Informationen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen, ermöglichen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, um den Wechsel zwischen den Verkehrsträgern anzugehen und zu erleichtern und erforderlichenfalls hochwertige Hilfeleistungen zu verbessern.

Die heute angenommenen Vorschläge konzentrieren sich auf drei Aspekte:

1. Verstärkte Fahrgastrechte

Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisende genießen bereits einen weltbekannten Schutz durch die EU-Passagierrechte. Sie haben beispielsweise Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung und/oder Unterstützung (je nach Umständen), wenn die Reise unterbrochen wird. Dennoch bestehen nach wie vor einige Lücken in den heutigen Vorschriften, während Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften die Fluggäste daran hindern, diese Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte werden diese Problembereiche angegangen, indem die Durchsetzungsmechanismen gestärkt und Vorschriften für Fluggäste eingeführt werden, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, einschliesslich der Erstattung.

Der Vorschlag zu Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Fahrten enthält erstmals auch neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Arten von Verkehrsmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen nutzen. Die Fahrgäste haben vor und während dieser Reisen bessere Informationsrechte, einschliesslich der Mindestanschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten. Darüber hinaus haben sie, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags erworben haben, bei verpassten Anschlüssen Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Fahrt von einem Verkehrsträger auf einen anderen wechseln, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Anschlusspunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Passagierknotenpunkte reisen.

Wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast mit Behinderungen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichtet, mit einer Person zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötigt, um die Anforderungen an die Flugsicherheit zu erfüllen (z. B. zur Befestigung des Sicherheitsgurts), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und diese Person, wenn dies praktisch möglich ist, neben dem Fluggast, den sie unterstützt, zu platzieren. Dieses Recht besteht bereits bei Bahn-, Schiffs- oder Busreisen.

2. Schutz von Pauschalreisenden

Mit der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 wird der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen, wobei Lehren aus der COVID-19-Pandemie gezogen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Reisenden stärkere und klarere Rechte einräumen und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter klären.

Einige der neuen Vorschriften betreffen:

  • Bei Erstattungen gibt es eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen haben. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhalten, ermöglicht es ihnen, ihren Kunden die Erstattung innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu erstatten.
  • Die Anzahlungen der Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25% des Pauschalpreises nicht übersteigen, es sei denn, den Reiseveranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, z. B. weil sie den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft zahlen müssen. Die Organisatoren können die Gesamtzahlung frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise beantragen.
  • Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen darüber, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden. Darüber hinaus werden Gutscheine und Erstattungsrechte durch den Insolvenzschutz abgedeckt.
  • Klarere Angaben: Urlauber werden klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, die bei Problemen haftbar ist, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.

3. Bessere multimodale Reiseinformationsdienste und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums

Die Multimodalität oder die Kombination von Verkehrsträgern kann die verkehrsbedingten Emissionen insgesamt verringern, da die Reisenden die Wahl des effizientesten und nachhaltigsten Verkehrsträgers ermöglichen. Die Überarbeitung der Delegierten Verordnung über EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste (MMTIS) wird es den Fahrgästen erleichtern, über Reiseinformationsdienste Echtzeitinformationen über verschiedene Verkehrsträger zu finden und auf Echtzeit-Aktualisierungen während ihrer Reise zuzugreifen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen.

Es werden auch neue Arten von Informationen verfügbar sein, z. B. darüber, ob Fahrräder in einen Zug gebracht werden können, und über die Zugänglichkeit, auch für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Im Einklang mit der europäischen Datenstrategie und mit Unterstützung des Programms „Digitales Europa“ wird die heute ebenfalls angenommene Initiative für einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum (EMDS) den Zugang zu, die Bündelung und den Austausch von Daten aus bestehenden und künftigen Verkehrs- und Mobilitätsdatenquellen erleichtern. Sie wird den Zugang zu und den Austausch von Echtzeitdaten ermöglichen und es den Reisenden ermöglichen, mit der Verkehrssituation und den Verkehrsbedingungen Schritt zu halten und ihre Fahrten besser zu planen. Ausserdem werden öffentliche und private Akteure in die Lage versetzt, innovative Verkehrsdienste und datengesteuerte verkehrspolitische Entscheidungen zu entwickeln.

Hintergrund

Rund 13 Milliarden Passagiere, die in der EU mit dem Flugzeug, Zug, Bus, Bus oder Fähre reisen, unterliegen jährlich den EU-Passagierrechten, und viele weitere nutzen den Nahverkehr. Es wird erwartet, dass diese Zahl bis 2030 15 Mrd. und bis 2050 fast 20 Milliarden erreichen wird.

Die EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität ist der Fahrplan der Kommission zur Verwirklichung des ökologischen und des digitalen Wandels. Beide gehen Hand in Hand, da die Digitalisierung die Effizienz und Flexibilität erhöht und somit die verkehrsbedingten Emissionen verringert. In der Strategie wird dargelegt, wie die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % gesenkt werden können, und es werden wichtige Meilensteine festgelegt, z. B. die Einführung automatisierter Mobilität in grossem Massstab bis 2030. (TI)