Das sind die Massnahmen vom Bund für klimafreundlichen Luftverkehr

Der Bundesrat verabschiedet den Bericht CO²-neutrales Fliegen bis 2050 und zeigt die notwendigen technischen Massnahmen auf.
Der Bundesrat verabschiedet den Bericht zum CO²-neutralen Flugverkehr ©Pixabay

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat den Bundesrat im Jahr 2021 via Postulat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie ein CO²-neutrales Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann. Mit dem Ja der Stimmbevölkerung im Juni 2023 zum Klima- und Innovationsgesetz wird der Luftverkehr ins Netto-Null-Ziel der Schweiz aufgenommen.

Der nun verabschiedete Bericht hält fest, dass sich dieses Ziel, das auch die Luftfahrtindustrie anstrebt, erreichen lässt. Allerdings muss die Branche hierfür in den kommenden Jahren viele Ressourcen in die Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen investieren.

Klimawirkung des Schweizer Luftverkehrs

Zwischen 1990 und 2019 nahm der die durch die Schweizer Luftfahrt erzeugten Treibhausgas (THG)-Emissionen um 75% zu. Sie entsprechend rund 11% des gesamten THG-Ausstoss der Schweiz. Der Schweizer Luftverkehr erzeugt 0,5% der weltweit durch den Luftverkehr erzeugten THG-Emissionen.

Nachhaltige Flugtreibstoffe (SAF)

Die wichtigste technische Massnahme zur Reduktion der fossilen CO²-Emissionen ist der Einsatz nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Einen Beitrag leisten werden auch Effizienzsteigerungen in der Flugzeugflotte und im Flugbetrieb. Wasserstoff- und Elektroflugzeuge können die Emissionen laut dem Bericht hingegen nur unwesentlich reduzieren – zumindest bis 2050.

Beimischpflicht und Fördermittel

Der Bericht hält weiter fest, dass bestehende Instrumente, darunter das Emissionshandelssystem der Schweiz, bereits Anreize zur Reduktion der Emissionen setzen.

Ausserdem sieht das CO²-Gesetz für die Zeit nach 2024 auch für den Luftverkehr neue Instrumente vor; so etwa die Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe. Festgelegte Kriterien verhindern bei diesen Treibstoffen unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt und Konflikte mit der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln.

Hinzu kommen neue Fördermittel, mit welchen der Bund die Luftfahrt auf dem Weg zur CO²-Neutralität unterstützen will. Mit den bestehenden und ab 2025 vorgesehenen Instrumenten kann der Bund die Weichen stellen für eine Reduktion von 70% der CO²-Emissionen des Schweizer Luftverkehrs. Damit er bis 2050 das Netto-Null-Ziel vollständig erreicht, braucht es indes auch die Entnahme und Speicherung von CO² aus der Atmosphäre (Negativemissionstechnologien).

Einflussmassnahmen auf Nachfrage nicht vorgesehen

Im Bericht erwähnt der Bund auch die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, welche fordern, dass auch Flugtreibstoffe der Mineralölsteuer unterliegen, mit dem Ziel, durch diese Verteuerung eine Verringerung der Nachfrage nach Flugreisen zu erreichen.

Hier habe die Schweiz jedoch kaum rechtlichen Spielraum: Die Steuerbefreiung von Flugtreibstoffen für den internationalen Luftverkehr ist weltweit etabliert. Konkret
enthalten bilaterale Luftverkehrsabkommen der Schweiz diese Bestimmung, im Einklang mit auf der Konvention von Chicago basierenden Empfehlungen der EU.

Diese Praxis unilateral anzupassen ist daher nicht möglich, dies müsste international geschehen. Dazu hielt der Bundesrat in der Stellungnahme auf die Motion Masshardt: «Sollte es international Spielraum bei der Frage der allgemeinen Besteuerung von Flugtreibstoffen im globalen Verkehr geben, wird der Bundesrat entsprechende Bemühungen
unterstützen»

Eine Möglichkeit, Einfluss auf die Nachfrage zu nehmen, wäre das Erheben von Abgaben auf Flugtickets. Die Nachbarstaaten der Schweiz weisen geringe Abgaben für Flugpassagiere auf, diese liegen für internationale Flüge durchschnittlich bei Euro 5–20.

Die Wirkung eines nationalen Abgabeinstruments für den internationalen Luftverkehr wäre jedoch fraglich: Eine Schweizer Regelung mit signifikant höheren Abgaben als bei Flughäfen im nahen Ausland würde automatisch zu einer entsprechenden Wettbewerbsverzerrung führen.

In der Folge ist mit Ausweichverkehr zu rechnen, was mit einer Zunahme der CO²-Emissionen verbunden ist und damit die Wirksamkeit von hohen Abgaben in Frage stellt. Geringe Abgaben hingegen haben hinsichtlich der tiefen Preiselastizität kaum eine nennenswerte Wirkung auf die Nachfrage. (TI)