Ab Oktober gilt in Kanada: Keine ETA – keine Einreise

Die Kulanzfrist endet per Ende September. Danach braucht man eine elektronische Einreisegenehmigung.
©màd

Zur Einführung der Electronic Travel Authorization (ETA) am 15. März 2016 gewährte Kanada eine Übergangszeit, die eine Einreise ohne ETA ermöglichte. Diese endet am 30. September 2016. Ab Oktober ist die Regel für den Trip nach Kanada einfach: Keine ETA – keine Einreise. Destination Canada informiert über die wichtigsten Punkte:

Die ETA muss vor Reiseantritt beantragt werden

Der eTA-Antrag ist eine einfache Online-Formalität, die in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist. Die Einreisegenehmigung sollte rechtzeitig vorab beantragt werden, und ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Dazu zählen auch Schweizer Staatsbürger.

Vorsicht bei Drittanbietern

Der Onlineantrag wird bei der Einwanderungsbehörde unter diesem Link gestellt, die Gebühr beträgt CAD 7 (ca. CHF 5.20). Deutschsprachige Hilfe gibt es hier. Der Antrag kann auch über Drittanbieter eingereicht werden. Destination Canada warnt allerdings vor Firmen, die eine erheblich höhere Gebühr verlangen und weist darauf hin, dass diese Extra-Gebühren nicht von der Einwanderungsbehörde erhoben werden.

Die Einreisegenehmigung ist für fünf Jahre gültig

Die Einreisegenehmigung gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen beziehungsweise eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Die Einreisegenehmigung ist an den Reisepass gekoppelt.

Sonderfälle zur ETA-Genehmigung

Die ETA wird nicht erteilt, wenn Alkoholverstösse im Straßenverkehr vorliegen. Selbst nach Ablauf des Fahrverbotes des strafverhängenden Landes gilt eine Bewährungszeit von fünf Jahren, bevor ein ETA-Antrag gestellt werden kann.