Deutsche Regierung mahnt Türkeireisende zu Vorsicht im Internet

Auch das EDA warnt vor staatskritischen Äusserungen in den sozialen Medien.
Istanbul
Istanbul

Das Auswärtige Amt hat bei Reisen in die Türkei zu Vorsicht in den sozialen Medien aufgerufen – schon Kleinigkeiten könnten zu Anklagen und mehrjährigen Haftstrafen führen, warnt die deutsche Behörde. Im Einzelfall sei bereits das Teilen oder «Liken» regierungskritischer Beiträge Anlass für ein Strafverfahren wegen «Präsidentenbeleidigung» und anderer Delikte, schrieb das Amt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Kommentare «etwa durch anonyme Denunziation» an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet würden.

Im Falle einer Verurteilung wegen «Präsidentenbeleidigung» oder «Propaganda für eine terroristische Organisation» riskierten Betroffene mehrjährige Gefängnisstrafen. Dabei drohe eine Strafverfolgung schon bei Äusserungen, «die nach deutschen Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind». Auch bei Einreiseverweigerungen sei «ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschliessen», betont das Amt und erinnerte: «In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert.»

Doppelbürger gelten als Türken

Das EDA führt auf seiner Türkei-Seite eine lange Liste von Regionen auf, die es aufgrund des Syrien-Krieges und innertürkischer «Spannungen» zu meiden gilt. Erst wenn man sich durch diese Liste gearbeitet hat, erfolgt der Hinweis, dass «Äusserungen oder Handlungen, welche die Einheit des Staates gefährden oder die den Staat, dessen Institutionen, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen», verboten sind und «mit Bussen oder Haftstrafen geahndet werden».

«Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen», ergänzt das EDA. Ausserdem weist es darauf hin, dass die  türkischen Behörden türkisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger «ausschliesslich als türkische Staatsangehörige betrachten und die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zulassen». (AME)