Deutschland teils weiter mit Maske

Im Flugzeug ohne, in Fernzügen aber weiterhin mit Mund-Nasen-Schutz.
©Gerd Altmann auf Pixabay

In Deutschland sind aktuell die meisten Corona-Regeln aufgehoben. Dennoch gibt es für die Herbstferien vor allem was die Maskenpflicht betrifft noch ein paar Dinge zu beachten. Das gilt in Deutschland seit dem 1. Oktober.

Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle können die Bundesländer ab sofort wieder eine Maskenpflicht verhängen. Das sieht das neue Infektionsschutzgesetz vor. Bundesweit gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen. Das Reisen im Flugzeug ist in der Regel wieder ohne Mund-Nasen-Schutz erlaubt.

Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Restaurants einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können die Länder noch weitere Vorgaben verhängen. Die Massnahmen gelten bis vorerst 7. April 2023.

Diese Corona-Regeln gelten derzeit

Bundesweit gilt Corona-Basisschutz. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Massnahmen:

  • In allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs besteht eine Maskenpflicht.
  • In allen übrigen öffentlichen Bereichen muss nicht mehr zwingend eine Maske getragen werden. Geschäfte, Museen und andere Einrichtungen können aber über ihr Hausrecht weiterhin die Benutzung einer Maske vorschreiben.
  • Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G und 2G plus) für Restaurants, Geschäfte und andere Einrichtungen sowie für Veranstaltungen gibt es derzeit nicht.
Keine Masken mehr an Bord

Seit 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Schutzmassnahmen. Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes gibt es im Flugverkehr keine allgemeine Maskenpflicht mehr.

Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt diese aber nicht auf allen Flügen: Unter anderem einige EU-Staaten haben nationale Gesetze, durch die das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. So muss z.B. auf Flügen von und nach Spanien weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. (TI)