Hamburg beschliesst 2G-Regel

Ab 28. August 2021 haben öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene zuzulassen.
Hamburg, St.Pauli © DZT/ Francesco Carovillano

Der Hamburger Senat hat die Einführung einer 2G-Regelung beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater erhalten ab Samstag die Möglichkeit, ausschliesslich für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Im Gegenzug können dann dort bestimmte Beschränkungen fallengelassen werden.

Das Angebot gilt für Restaurants, Bars, Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks sowie bei Live-Events und Sport-Veranstaltungen. Aber auch private Feiern können davon profitieren. Gastronomiebetreibende müssen sich online anmelden, wenn sie das 2G-Optionsmodell nutzen wollen, und verpflichten sich dazu, die Nachweise bei jedem Gast zu kontrollieren. Bei Verstossen drohen Bussen von EUR 1000 bis zu EUR 20’000.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können zunächst unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen 2G-Angeboten teilnehmen. Diese Ausnahme gelte sechs Wochen lang, dann hätten auch alle Jüngeren die Chance zur Impfung gehabt. Anschliessend soll die Ausnahme nur für alle Kinder unter zwölf Jahren gelten. Keine Ausnahmen gibt es dagegen für Erwachsene, die sich wegen einer Vorerkrankung oder etwa einer Schwangerschaft nicht impfen lassen.

Entfallende Schutzvorkehrungen können bei Gastronomiebetrieben Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung sein. Bei privaten Events soll es keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl geben, es sei denn, es wird getanzt. Dann gilt eine Höchstgrenze von 150 Personen und eine Maskenpflicht beim Tanzen; draussen dürfen unter 2G-Regeln 750 Personen im privaten Rahmen feiern. In Musikclubs, bei Livemusik-Veranstaltungen und bei Sport-Events sind bei geschlossenen Räumen 1300 Menschen zugelassen, draussen bis zu 2000. Wenn getanzt wird, liegen die Höchstgrenzen draussen bei 750 und drinnen bei 150 Menschen.

Auf Sportanlagen, in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Saunen, die die 2G-Option anbieten, entfallen das Abstandsgebot und die Kapazitätsgrenzen. In Innenräumen muss aber eine medizinische Maske getragen werden.

Hamburg ist damit der Vorreiter für solche Massnahmen in Deutschland. Ob und wann weitere Städte im In- und Ausland nachziehen, bleibt abzuwarten. (TI)