Island lockert für Geimpfte und Genesene

Keine Testpflicht mehr bei Einreise.
© Island Tours

Jetzt geht es auch wieder in den Norden: Seit dem 1. Juli ist die Einreise nach Island für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Reisende wesentlich einfacher möglich.

Wer ein Zertifikat über eine abgeschlossene Impfung mit den Impfstoffen BioNTech, Johnson & Johnson, Moderna oder AstraZeneca oder eine überstandene Erkrankung vorweisen kann, muss keinen PCR-Test mehr bei der Einreise vornehmen. Auch Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Testpflicht bei Einreise befreit.

Ein Impfnachweis gilt dann als gültig, wenn seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Beim Impfstoff Johnson & Johnson trifft das bereits nach der ersten Dosis zu. Bei einem ungültigen Nachweis muss sich die einreisende Person zwei Tests unterziehen und dazwischen 5 Tage in Quarantäne verbringen.

Zum 26. Juni wurden bereits alle Corona-Restriktionen in Island selber aufgehoben. Es herrscht nun keine Maskenpflicht mehr, die Abstandsregelungen sind aufgehoben worden und es dürfen sich wieder mehr als 300 Menschen versammeln.

Einreisebestimmungen für Ungeimpfte

Die Einreisebestimmungen für ungeimpfte Personen bleiben unverändert streng. Bis auf Grönland stuft Island weiterhin alle Länder als Risikogebiete ein. Schweizerinnen und Schweizer, die weder geimpft noch genesen sind, treffen folgende Regeln bei der Einreise nach Island zu:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung über die Seite visit.covid.is ist erforderlich.
  • Es muss ein Zertifikat über einen negativen PCR-Test vorgelegt werden. Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein.
  • Der Reisende muss sich bei der Ankunft in Island erneut testen lassen.
  • Jeder muss sich unmittelbar nach dem ersten Test für fünf Tage in Quarantäne begeben.
  • Am Ende der Quarantäne wird in einem Gesundheitszentrum ein weiterer Test durchgeführt, ist der zweite Test ebenfalls negativ, ist die Quarantäne beendet.
  • Touristen sind verpflichtet, ihre Abreisetermine über die Seite visit.covid.is zu melden.

Rückreise: Bei der Rückreise in die Schweiz über den Luftweg muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis mitgeführt werden. Für die Rückreise in die Schweiz muss zusätzlich ein Einreiseformular ausgefüllt werden. (TI)