Spezialisten informieren: Das gilt für Ägypten

Aktualisiert am 05.01.2022
Einreisevoraussetzungen bleiben unverändert.
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Per Montag, 20. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Reisebedingungen für die Einreise in die Schweiz angepasst.

«Für die Einreise nach Ägypten hat sich schon seit Monaten nichts geändert und es gelten nach wir vor untenstehende Voraussetzungen (gültig ab 6 Jahren)», teilt der auf Ägypten spezialisierte Reiseveranstalter ETI der Branche mit. 

Geimpfte Reiseteilnehmer  

Geimpfte Reiseteilnehmende benötigen ein Impfzertifikat (ab zwei Wochen zum Zeitpunkt der Einreise, 2 Impfdosen bzw. 1 Impfdosis bei Johnson & Johnson). Die letzte Impfung muss innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein. 

Genesene Reiseteilnehmer

Mit einem gültigen Genesungszertifikat und einer Impfung sowie einem ärztlichen Attest, kann ein negativer PCR-Test vermieden werden. Sollten die Unterlagen nicht ausreichen, kann der Test durch die Behörden vor Ort angeordnet werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 30. 

Reto Amin, Geschäftsführer, Amin Travel

«Eine Einreise nach Ägypten über Luxor (Direktflug mit Edelweiss) oder Kairo (Direktflug mit LX oder diverse «via» Flüge) ist für Ungeimpfte oder Genesene nur mit einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden möglich. Vor Ort sind keine Tests möglich, wie dies am Roten Meer der Fall ist», fügt Reto Amin, Geschäftsführer Amin Travel, an.

PCR-Test 

Alle Reiseteilnehmer ab 6 Jahren, die weder über ein Impf- sowie Genesungszertifikat verfügen, sind verpflichtet einen negativen PCR-Test vorzuweisen, welcher zum Zeitpunkt der Einreise max. 72h alt sein darf. Das Ergebnis des Tests muss auf Englisch verfasst sein und die Bescheinigung muss einen entsprechenden QR-Code enthalten und in Papierform vorgelegt werden. Die ägyptischen Gesundheitsbehörden bieten auch einen Test am Flughafen (Marsa Alam, Hurghada und Sharm El Sheikh) an (Kostenpunkt ca. EUR 30, zahlbar mit Kreditkarte VISA) 

Rückreise in die Schweiz

Neu sind für Geimpfte und Genesene seit Montag, 20. Dezember für die Einreise in die Schweiz auch Antigen-Schnelltests zugelassen, die nicht älter als 24 Stunden sind. PCR-Tests sind weiterhin ebenfalls möglich, sie sind 72 Stunden gültig. Die negativen Testergebnisse müssen anlässlich des Check-Ins vorgewiesen werden.

Diese Vorgabe des Bundesamtes für Gesundheit gilt für alle Heimkehrer (auch geimpfte und genesene Teilnehmer). Die zusätzliche Auflage eines nachträglichen Tests nach vier bis sieben Tage nach der Einreise, entfällt per sofort. Alle Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht für die Einreise in die Schweiz ausgenommen. 

Weiterhin müssen alle Personen, vollständige Angaben mittels elektronischen Formulars hinterlegen. Das Einreiseformular muss von allen Personen vor der Einreise in die Schweiz ausgefüllt werden (pro Person ein Formular). 

Hotelangestellte sind geimpft
Michael Grütter

«In Erinnerung rufen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass das ägyptische Gesundheitsministerium und der ägyptische Hotelverband in Zusammenarbeit mit den Gouvernements Süd Sinai und Rotes Meer, alle Angestellten der Tourismusbranche gegen das Coronavirus geimpft hat und regelmässig getestet werden. Die Ferienregionen am Roten Meer gelten daher als sicher und weitgehend coronafrei», informiert Michael Grütter, Geschäftsführer ETI.

Er weist deshalb weiterhin darauf hin, dass die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Express Travel International AG mit Sitz in Zürich anwendbar sind. (TI)