Elektronische Einreisegenehmigung: ja oder nein?

Wer nach Kanada reist, braucht eigentlich seit Mitte März eine ETA – eine Sonderregelung sorgt aber für Verwirrung.
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Eigentlich wäre es eine einfache Regelung: Wer nach Kanada fliegt und aus einem Land stammt, für das keine Visumspflicht besteht – zum Beispiel die Schweiz – benötigt seit dem 15. März eine Electronic Travel Authorization (ETA). Das kennt man bereits aus den USA. Man füllt im Vorfeld der Reise ein Formular aus, bezahlt CAN 7, erhält eine Bestätigung, fertig.

Dann machten es die Kanadier aber kompliziert. Zwei Wochen vor Einführung hiess es plötzlich, dass bis am 29. September 2016 eine so genannte «Leniency Period» gelte, also ein Zeitraum, in dem man Milde walten lassen will. Voraussetzung ist, dass man alle anderen Anforderungen für eine Einreise erfüllt, etwa gültige Reisedokumente, ein Rückflugticket etc. Konsultiert man auf der Regierungswebsite die meistgestellten Fragen, wird es endgültig verwirrend:

«Brauche ich wirklich jetzt schon eine ETA, wenn es doch eine ‹Leniency Period› gibt?» Antwort: «Ja.» «Ich fliege in ein paar Tagen nach Kanada und konnte das ETA-Formular nicht abschicken. Kann ich trotzdem fliegen?» Antwort: «Ja.»

Die Schweizer Kanada-Veranstalter nerven sich über diese unklaren Formulierungen und empfehlen ihren Kunden, die ETA auf alle Fälle einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein. Offenbar habe es zu Beginn technische Probleme gegeben, weswegen die Reisegenehmigung nicht immer rechtzeitig erteilt wurde – deshalb diese Kulanzphase.

Die ETA ist fünf Jahre gültig und kann auf www.canada.ca/eta angefordert werden. Es sollte nur dieser Link (bzw. die umständlichere Version www.cic.gc.ca/english/visit/eta.asp, die auf dieselbe Seite verweist) verwendet werden. Kanadische Medien berichten inzwischen von Fake-Seiten mit betrügerischen Angeboten, die bis zu 17-mal teurer sind – ein Phänomen, das man vom USA-ESTA bereits kennt.