Erwerbsausfall läuft bis Ende Jahr

Der Nationalrat will bei den Härtefallhilfen nachbessern.
Nationalratssaal
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Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 zugestimmt. Diese Änderungen im Covid-19-Gesetz betreffen die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Die Erwerbsausfallentschädigung wird nun wie auch die Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Jahr weiterlaufen.

Zugestimmt hat der Nationalrat auch den zwei Motionen, die nun an den Ständerat gehen:
Verlängerung des Härtefall-Programms und höhere Härtefallbeiträge in begründeten Ausnahmefällen. Damit wird der Bundesrat wird beauftragt die Härtefallregelung bis Ende Dezember 2021 zu verlängern. Ausserdem soll in begründeten Ausnahmefällen und basierend auf einer Einzelfallprüfung die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 5 Mio. verhältnismässig überschritten werden kann. (TI)