Härtefallprogramm: 4. Zuteilungsrunde startet

Die Härtefallhilfe geht im Kanton Zürich in die 4. Runde.
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Am 31. August beginnt die vierte Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms im Kanton Zürich. Sie dient der Umsetzung der «Härtefall im Härtefall»-Regelung, wie der SRV seinen Mitgliedern mitteilt.

Als «Härtefall im Härtefall» gelten auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz bis zu fünf Millionen Franken, wenn dieser aufgrund behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie um mindestens 70 Prozent zurückgegangen ist.

Diese Firmen können bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes als nicht rückzahlbaren Beitrag erhalten (maximal CHF 1,5 Mio.). Zugelassen für diese Runde sind Unternehmen, die bereits in einer früheren Zuteilungsrunde ein Gesuch eingereicht haben; neue Gesuchsteller werden nicht aufgenommen. Der Antrag kann bis 19. September 2021 eingereicht werden.

Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent durch den Bund und zu 30 Prozent durch den Kanton. Der Verpflichtungskredit, wie ihn der Kantonsrat im März abgesegnet hatte, reicht wohl aus, sodass keine weiteren Mittel bewilligt werden müssten. (TI)