Motion im Ständerat: Schluss mit «Knebelverträgen» von Booking.com & Co.

Eine von 21 Ständeräten unterzeichnete Motion will bewirken, dass die Hotels auf der eigenen Website günstiger sein dürfen als auf den Online- Buchungsplattformen.
Booking.com

Auf den Onlinebuchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia sind Hotelzimmer schnell gebucht. Angeschlossen sind auch viele Schweizer Hoteliers. Diese sehen laut «Tagesanzeiger» in diesen Plattformen zunehmend mehr Fluch als Segen. Denn die Verträge, die die Unternehmen den Hotels anbieten, verlangen erstens hohe Kommissionen und enthalten zweitens sehr restriktive Vertragsklauseln.

Dagegen will die Politik nun vorgehen. Und zwar mit der von Pirmin Bischof (CVP) eingereichten und von 21 Ständeräten unterzeichnete Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie». Die Motion fordert eine Gesetzesänderung, die den Internetplattformen sogenannte Preisparitätsklauseln verbietet. Konkret heisst das: Den Plattformen ist es untersagt, den Hotels in ihren Verträgen zu verbieten, auf der Hoteleigenen Webseite tiefer Preise als auf der Plattform anzubieten. Bisher war das selbst bei Last-Minute-Rabatten der Fall.

Wie der «Tagesanzeiger» weiter schreibt, laufe der Verband Hotellerie­suisse seit Jahren Sturm gegen diese Verträge und gelangte gar an die Wettbewerbskommission (Weko). Diese gab dem Anliegen von Hotelleriesuisse keinen Segen, erlaubte den Hotels aber zumindest, auf Konkurrenzplattformen günstigere Tarife anzubieten. «Anstatt die Abhängigkeit der Branche von Booking.com einzuschränken, hat die Weko diese Abhängigkeit zementiert», kritisiert Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik bei Hotelleriesuisse, den Weko-Entscheid.

Übrigens: In Deutschland gab es Entscheide des Bundeskartellamts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen einzelne Online-Plattformen. Frankreich hat 2015 die Preisparitätsklauseln per Gesetz verboten.