Hotelplan: Testpflicht ist kein Storno-Grund

Aktualisiert am 07.12.2021
Jetzt gelten wieder die normalen AVRB – ausser für den Europapark.
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Der grösste Schweizer Reiseveranstalter reagiert auf die Aufhebung der Quarantäneliste mit Ersetzung durch erweiterte Testpflicht. Im Zusammenhang mit der jetzt geltenden PCR-Testpflicht aufgrund der neuen Covid-19-Variante ‘Omikron’ hat Hotelplan Suisse seine Lockerungen bei den Storno- und Umbuchungsregeln zurückgenommen.

«Es gelten ab sofort wieder die normalen AVRB’s», schreibt der Veranstalter in einer E-Mail an die Agenten. Davon seien auch Dossiers mit Abreisen bis und mit 10. Dezember 2021 betroffen, die aktuell noch nicht storniert sind. Das basiere auf dem Pauschalreisegesetz.

«Die erweiterte Testpflicht ist für Kundinnen/Kunden zumutbar und zu akzeptieren», so Hotelplan Suisse. Die Zusatzkosten für die Tests hätten der Kunde/die Kundin zu tragen.

Für den Europapark gelten besondere Bestimmungen. Alle Buchungen mit Kindern unter 12 Jahren würden kostenlos annulliert, da diese von der Nachweisepflicht, jedoch nicht von der Quarantäne ausgenommen sind. Alle Buchungen mit Kindern ab 12 bis 16 Jahren könnten aus Kulanz kostenlos annullieren oder falls vollständig geimpft, reisen wie geplant. Für alle Kunden über 16 Jahren gälten jedoch die AVRB der MTCH AG.

Der Europapark geht ohnehin am 6. Januar 2022 in die Winterpause. Hotelplan Suisse werde alle Reisebüros mit Buchungen bis und mit 06.01.2022 kontaktieren und die kostenlose Annullation anbieten. (TI)

 

 

(TI)