Jetzt wird die Corona-Hilfe kontrolliert!

Die Stunde der Wahrheit naht bei den Staatshilfen: Wer Gewinn machte, muss zurückzahlen.
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©Pixabay/TayebMEZAHDIA

Hunderte Millionen Franken sind geflossen und wurden zur Unterstützung der Pandemie-geschädigten Unternehmen in der Schweiz bereit gestellt. Auch die Reisebranche profitierte. Doch jetzt geht es ans grosse Rechnen: War jeder A-fonds-perdu-Beitrag auch berechtigt? Die Kantone verlangen Rechenschaft. Die Reisebüros haben entsprechende Post erhalten.

Viele grössere und kleinere Unternehmen holten sich das Geld ab. Nicht nur die vom Staat garantierten und rückzahlbaren Corona-Überbrückungskredite, sondern auch die so genannten A-fonds-perdu-Beiträge, die man eben nicht zurückbezahlen muss. Diese setzten sich «als dominante Form der Unterstützung» durch, stellte die NZZ fest. Die Reisebranche hatte hart dafür gekämpft, dabei an vorderster Front berücksichtig zu werden.

Gerade diese Hilfe war besonders wichtig, weil sie an relativ wenige Bedingungen geknüpft waren und vom Damoklesschwert einer späteren Rückzahlung befreite. Zudem konnte die Reisebranche tendenziell von besonders hohen Hilfen profitieren, weil diese umsatzbasiert berechnet wurden – und die Reisebranche über das Geschäftsmodell traditionell überproportional hohe Umsätze ausweist.

Bei Gewinn ist Rückzahlung fällig

Einen Haken hat die Sache dennoch. Wer A-fonds-perdu-Beitrage bezogen hat, darf eigentlich keinen Gewinn machen. Das Geld ist ja für Unternehmen gedacht, denen das Wasser buchstäblich höher steht als am Hals und die ohne Liquidität möglicherweise von der Insolvenz bedroht gewesen wären. Und es ging nicht um die Deckung von Ausfällen, sondern der Fixkosten.

Schreibt ein Unternehmen dennoch einen Gewinn, verlangen die Kantone in der Regel den Hilfsbetrag zurück. Sie müssen diesen Gewinn bis maximal in der Höhe der staatlichen Hilfe zurückzahlen. Während der Bund allerdings pro Jahr abrechnet, rechnen die Kantone die ganze Bezugszeit, also auch das Jahr 2020, hinein.

Und das wird auch kontrolliert und nachgerechnet. «Kanton Zürich fordert Geld zurück», betitelte TRAVEL INSIDE Mitte Dezember ein Feedback von Roman Mark, Abreisen.ch, der die Rückforderung von Corona-Hilfe zum jetzigen Zeitpunkt kritisierte.

In der Tat verlangte etwa der Kanton Zürich mit Schreiben vom 2. November 2020 einen Zwischenabschluss der Unternehmen, welche A-fonds-perdu-Beiträge bezogen hatten. Weil dies im Kanton Zürich für die Zeit vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 möglich war, darf in diesem Zeitraum auch kein Gewinn herausgeschaut haben. Dies gilt für Firmen mit weniger als CHF 5 Mio. Jahresumsatz. Für grössere Unternehmen mit mehr als CHF 5 Mio. Umsatz endet der Betrachtungszeitraum gemäss Regeln des Bundes schon am 31. Dezember 2020.

«Die Pandemie ist noch nicht vorbei»

«In diesem Zeitraum dürfen die Härtefallbeiträge den Aufwand nicht übersteigen, d.h. es durften keine Beiträge beantragt werden, welche die ungedeckten Kosten übersteigen», so das Schreiben des Kantons. «Sofern also infolge der Auszahlung von Härtefallbeiträgen ein Gewinn resultiert, werde eine teilweise Rückzahlung fällig.» «Obwohl man die Firma wegen der Unterstützung 3 Jahre weiterführen muss und die Pandemie noch lange nicht vorbei ist», sagt Roman Mark.

In anderen Kantonen sind entsprechende Schreiben an Härtefallhilfe-Bezüger ebenfalls verschickt worden. Ob es allerdings in der Reisebranche zu Rückzahlungen kommen wird, ist derzeit noch offen.

Die bedingte Gewinnrückführung beruht auf ganz normalen Bilanzen und Abschlüssen. Die Unternehmen können wie bei jeder ordentlichen Besteuerung ordentliche Abschreibungen tätigen. Dazu gehören Corona-bedingte und auch Entschädigungen fürs Personal.

(Christian Maurer)