«Kassensturz»: Natalie Dové erneut souverän am TV

Die Konsumenten-Sendung von SRF stellte sich ganz hinter die KMU – insbesondere Reisebranche – und transportierte deren Nöte sowie die Forderung einer raschen Härtefall-Hilfe.
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Natalie Dové, Nussbaumer Reisen und SRV-Vorstandsmitglied, hat erneut im SRF die dramatische Situation der Reisebranche dargelegt. Ein TV-Team begleitete sie auf dem Weg zur Räumung ihrer Filiale Magical Mystery Tours in Burgdorf. Diesen zweiten Standort musste sie kürzlich aufgeben und schliessen, um Fixkosten zu sparen.

Die Pandemie treffe die Reisebürobranche besonders stark, berichtet sie. Im laufenden Jahr erlitt Dové selber eine Umsatzeinbusse in der Höhe von 95%. Die Reiseberater hätten indes viel zu tun gehabt mit Umbuchungen und Stornierungen. «Wir sind sehr froh, dass wir in die Härtefall-Gruppierung aufgenommen worden sind, aber wir wissen nicht, was es überhaupt gibt und wann», sagt Dové.

«Wir haben Null Einnahmen und der Zeitfaktor ist entscheidend. Wir sind praktisch immer noch im Lockdown.» Gut wäre es gemäss Dové wenn die Härtefall-Hilfe 75% der Marge des letztjährigen Geschäftsjahres entsprechen könnte. Damit könne sie nichts verdienen jedoch würde es helfen zu überleben und die Arbeitsplätze zu sichern.

Kantonaler Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren rechnet mit ein bis drei Monate
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Der Bund will sich zu 50% an den Härtefall-Hilfen beteiligen, doch die einzelnen Kantone entscheiden über Zeitpunkt, Formel und Höhe der nicht rückzahlbaren Leistungen.

Christoph Brutschin (Regierungsrat Basel-Stadt/SP) als Präsident der kantonalen VDK (Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz) sagt in der Sendung, dass die Kantone nicht einfach Geld ausgeben können. Daher müsse zuerst die Gesetzesgrundlage in den einzelnen Kantonen erarbeitet und dann zum Teil durch das jeweilige Parlament ratifiziert werden. Deshalb brauche dieser vollständige Gesetzgebungsprozess Zeit, aber einzelne Kantone seien da schon fortgeschritten (Bern, Uri, Appenzell) und hätten bereits eine bestehende Gesetzesgrundlage. Dort könne die Regierung alleine entscheiden.

Die Parlamente in den Kantonen seien sich jedoch der besonderen Lage bewusst und daher rechnet Brutschin mit einer Dauer von einem bis zu drei Monaten bis zur Härtefall-Hilfe. Die ersten würden die Hilfe noch in diesem Jahr erhalten, der Rest Anfang des nächsten Jahres, sagt Brutschin. Die Gesuche würden zum Beispiel in Basel-Stadt sehr rasch bearbeitet werden und er hoffe die Auszahlung noch vor Weihnachten erledigen zu können.

Marge oder UVG-Lohnsumme als Kriterium?

Die Bundesverordnung werde gemäss Brutschin festlegen, wer überhaupt berechtigt sein wird und welche Ansprüche gestellt und angerechnet werden könnten. Punkto Reisebüros sei der Mindesteinbruch von 40% beim Umsatz keine Frage, und die Berechnung auf Basis der Marge, wie von Dové vorgeschlagen, sei durchaus ein gangbarer Weg, erklärt Brutschin. Aber die Kantone entscheiden und dies werde auch sehr unterschiedlich ausgelegt werden.

Brutschin denkt, dass eine Härtefall-Hilfe sich eher an der an die Unfallversicherung gemeldet Lohnsumme orientieren wird. Dann werde wohl jeder Kanton die gesprochene Summe ins Verhältnis zu dieser Lohnsumme setzen und so die Berechnung für die Auszahlung vornehmen. Auf die Frage von Moderator Ueli Schmetzer hin, dies sei ja dann nur ein Bruchteil, entgegnete Brutschin: «Das kann je nach Lohnsumme immer noch substanziell ausfallen, bis zu einem mittleren fünfstelligen Betrag.»

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Laufe des heutigen Mittwochs 4.11. zur Bundesverordnung über die Härtefallregelung nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes äussern. (TI)