So funktioniert der neue Deutsche Reisesicherungsfonds

Zwei Jahre nach der Thomas-Cook-Pleite tritt am 1. November tritt die neue Kundengeldabsicherung in Deutschland in Kraft.

Die Insolvenz des ältesten deutschen Reiseveranstalters Thomas Cook im Herbst 2019 hatte in der Touristik für viel Unruhe gesorgt, da die damals bestehende Versicherung den Schaden nicht auffangen konnte. Im neuen deutschen Reisesicherungsfondsgesetz, das am 30. Juni verkündet wurde, wurde die Einrichtung eines Fonds festgelegt, der für eine bessere Absicherung von Pauschalreisegästen im Falle der Insolvenz ihres Veranstalters sorgen soll.

Im August 2021 hatte dann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden, den Aufbau und die Einrichtung des Fonds an die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) zu übergeben.

Den Fonds hatten im Mai der Deutsche Reiseverband (DRV), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (ASR), das Forum Anders Reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) gegründet. Der Zeitraum für die Einrichtung des Fonds war kurz, denn er sollte bereits am 1. November in Kraft treten und nach Angaben der Verantwortlichen war die Umsetzung eine «Herausforderung».

Alle Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz über EUR 10 Mio. sind nun verpflichtet, die Kundengeldsicherung und die Repatriierung der Reisenden über den Fonds abzusichern. Für die Veranstalter mit einem niedrigeren Umsatz besteht die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts. Die Reiseveranstalter können ihre Anträge für die Aufnahmen in den Fonds online stellen, der Fonds hat seine Webseite freigeschaltet; dort sollen in Zukunft auch alle Veranstalter genannt werden.

Am 30. Oktober lag die Zahl der geprüften und freigegebenen Anträge der Veranstalter bei über 150, teilte Thomas Schreiber, der zusammen mit Andreas Gent die Geschäftsführung des DRSF leitet, auf der Jahrestagung des DRV mit. Man befinde sich auf einem guten Weg, stellte Schreiber fest, mehr als 100 Reisesicherungsscheine seien ausgestellt. «Es war ein harter Weg in der kurzen Zeit.» Das Verfahren sei nicht einfach, denn jeder einzelne Versicherungsvertrag werde von der Aufsichtsbehörde im BMJV genehmigt. Sie habe darauf bestanden, jeden Vertrag zu überprüfen. Ende Oktober seien noch die Anträge für weniger als fünf Veranstalter offen gewesen.

Nun soll für den Fonds bis 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro aufgebaut werden, so die gesetzliche Vorgabe. Bis diese Summe vollständig durch die Reiseveranstalter finanziert wird, erfolge die Absicherung durch den Bund, erklärt Schreiber. Es gebe zwei Arten von Sicherheiten, die im Gesetz festgelegt seien, Bürgschaften und Versicherungen, so Schreiber weiter.

Dies sei vom BMJV festgelegt worden und die Aufsicht liege dort, es handele sich um Verbraucherschutz und nicht um Versicherungsschutz, erklärt Schreiber. Für das Entgelt, das die Veranstalter an den DRSF zu leisten haben, wird ein Prozentsatz vom Umsatz ermittelt. In der ersten Stufe liegt er nach Angabe des Fonds bei einem Prozent des Umsatzes, dafür wird der prognostizierte Umsatz 2022 zugrunde gelegt. Die Höhe der Sicherungsleistung, die hinterlegt werden muss, liegt bei mindestens fünf Prozent.

Mit den EUR 750 Mio. für die Schadenregulierung würden die Zahlungen der Reisenden und die Kosten für den Rücktransport abgesichert. Die Haftung sei nun nicht mehr wie im alten System auf EUR 110 Mio. begrenzt, die im Fall Cook zu einigen Problemen geführt und letztendlich die Einrichtung des neuen Fonds in Bewegung gesetzt hatte. Es gelte nun eine unbegrenzte Haftung.

«Der komplette Insolvenzschaden muss abgedeckt werden.» Die Mechanik der Absicherung habe sich aber nicht verändert. «Alles, was früher abgedeckt wurde, wird weiterhin abgesichert.» Die Einzahlungen der Veranstalter würden am 1. November beginnen, monatlich oder jährlich. Die Schadenregulierung erfolge durch externe Dienstleister, die Repatriierung übernehme die DRV Service GmbH, erklärt Gent. Es habe ein Ausschreibungsverfahren gegeben, nach zwei Angeboten sei dann die Entscheidung für DRV Service gefallen.

(Wolfram Marx)