Ständerat für längere Erwerbsausfallentschädigung

Das bringt auch für die Reisebranche Sicherheit.
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Der Ständerat ist einverstanden mit der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021. Er hat neuerliche Anpassungen im Covid-19-Gesetz bewilligt.

Sie könnten je nach Entwicklung auch die Reisebranche betreffen. Es geht um die Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten. Sie sollen bis Ende Jahre weiterlaufen statt bis Ende Juni.

«Trotz der Lockerungen und anstehender Erleichterungen ist die Rückkehr zur vollständigen Normalität noch nicht gewährleistet», sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Gewisse Einschränkungen zeichneten sich auch nach Ende Juni ab. Aus heutiger Sicht dürften die dafür bewilligten CHF 3,1 Mia. bis Ende Jahr ausreichen.

Mit Stichentscheid von Ratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) abgelehnt hat der Ständerat dagegen eine erneute Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen bis Ende Jahr. In den Augen der Mehrheit ist die pandemie-bedingte Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung.

Die Änderungen im Covid-19-Gesetz sollen in der Sommersession bereinigt und für dringlich erklärt werden. Das Gesetz ist bis Ende 2021 gültig, wenn es am 13. Juni an der Urne angenommen wird. Scheitert es, ist es bis zum 25. September gültig. Voraussichtlich am Montag befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. (TI)