Swiss reaktiviert automatisierte Rückerstattung über GDS und NDC

Ab 27. Juli 2020 läuft der Prozess für Tickets von Swiss, Lufthansa und Austrian wieder.
Schweizer Franken

Die Lufthansa Group (LHG) aktiviert ab 27. Juli 2020 die Rückerstattungsfunktionen in allen Reservierungssystemen, wie sie über die Agenteninfo «Experts» mitteilt. Es ist dann wieder möglich, das automatisierte Self-Service-Element des GDS- oder NDC-Buchungskanals erneut für die Rückerstattung von Tickets und EMD von Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss (nicht Brussels Airlines) zu verwenden.

Der SRV hat seine Mitglieder praktisch gleichzeitig informiert und spricht von «guten Neuigkeiten». Und weiter: «Die Swiss entschuldigt sich für die lange Wartezeit und die daraus entstandene Mehrarbeit.» Der Grund für die Aktivierung ist laut einer separaten Medien-Mitteilung von Swiss, dass mittlerweile bereits ein beträchtlicher Teil der älteren Erstattungsanträge von Einzelkunden und Reisebüropartnern ausbezahlt worden sei. Ausserdem konnten die Mechanismen bei automatisierten Erstattungen angepasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.

«Mit der Reaktivierung der automatisierten Erstattungen werden wir die Geschwindigkeit der Auszahlungen weiter erhöhen können», sagt dazu Tamur Goudarzi Pour, CCO von Swiss. «Damit werden die neueren Erstattungsanträge, auch die unserer Einzelkunden, mit weiter verkürzten Wartezeiten bearbeitet. Ziel ist es, bis Ende August alle Erstattungsanfragen abzuarbeiten, die bis Ende Juni eingegangen sind», so die Meldung der Swiss.

Was Reisebüros wissen müssen betreffend Rückerstattungen
  • Für Brussels Airlines-Tickets (082) müssen Rückerstattungen weiterhin über BSP link (Rückerstattungsantrag) eingereicht werden.
  • Alle nicht verwendeten und teilweise genutzten Tickets und EMD mit dem Gutscheinstatus «O» (offen) können erstattet werden.
  • Bei stornierten Flügen kann die Rückerstattung gemäss der OS / LH / LX-Richtlinie für Flugunregelmässigkeiten unfreiwillig erfolgen. Informationen zur Rückerstattung von Buchungen, die nicht von Flugstornierungen betroffen sind, finden sich in den Tarifbedingungen, um mögliche ADM zu vermeiden.
  • Es wird daran erinnert, dass in einigen Fällen, z.B. wenn ein Flug einer anderen Fluggesellschaft (OAL) mit einem OS / LH / LX-Ticket storniert wird, ist für die Rückerstattung eine Genehmigung (Verzicht) des Lufthansa Group Agency Support erforderlich.
Was passiert mit bereits eingereichten Rückerstattungsanträgen?

Ausstehende Rückerstattungen, die bereits über BSP link eingereicht wurden, werden so schnell wie möglich bearbeitet. Trotzdem dauert es noch vier bis sechs Wochen, bis alle für Flüge eingereichten Rückerstattungen bis Ende Juni bearbeitet sind. Die neueren Rückerstattungsanträge sollten bis Ende des Sommers bearbeitet werden.

Um die Zahlung für Kunden zu beschleunigen, können Reisebüros die Rückerstattung auch über GDS oder NDC für Tickets oder EMD, die bereits über BSP link zur Rückerstattung eingereicht wurden, selbst bedienen. Es sei nicht erforderlich, die ursprüngliche Rückerstattungsanforderung zu löschen. Swiss wird den Antrag in BSP link löschen, wenn die Selbstbedienungsrückerstattung den Status der nicht verwendeten Gutscheine in «R» (erstattet) geändert hat.

So ADM vermeiden

Aufgrund der hohen Komplexität empfiehlt die Swiss, weiterhin Rückerstattungen für Tickets einzureichen, die gemäss den Goodwill-Regeln neu ausgestellt wurden, und für teilweise genutzte Tickets über BSP link.

Schreibt die Swiss: «Bitte seien Sie versichert: Jeder Kunde, der Anspruch auf eine Rückerstattung hat, erhält diese auch.» (TI)